Pistolenschüsse auf Münchner Mietshaus: Ein Bewohner verletzt
Anwohner der Siedlung in Feldmoching hörten gegen 5 Uhr morgens mehrere Schüsse. Von der Straße aus feuerte ein Unbekannter mit einer Pistole auf eines der Mietshäuser. Die Schüsse trafen die Hausfassade, zwei der Projektile durchschlugen Fensterscheiben.
Frühmorgens fallen Schüsse
Polizei und Staatsanwaltschaft hielten die Tat bisher geheim. Aus ermittlungstechnischen Gründen bestätigten sie die Schüsse vom 25. Juli dieses Jahres erst jetzt auf AZ-Anfrage. Die meisten der Projektile blieben in der Fassade stecken, ohne größere Schäden zu verursachen. Zwei weitere Kugeln durchschlugen die Fenster zum Schlafzimmer eines der Bewohner. Der 49-Jährige wurde, wie die Staatsanwaltschaft München I mitteilte, leicht verletzt. "Die Person wurde jedoch nicht direkt durch einen der Schüsse getroffen", sagte Juliane Grotz, Sprecherin der Staatsanwaltschaft.
Bewohner wird knapp verfehlt
Das Opfer erlitt nach AZ-Informationen einen Schock und wurde psychologisch betreut. Bei dem Opfer handelt es sich nach Angaben der Ermittlungsbehörden um einen 49 Jahre alten in München wohnenden Serben.
Der Schütze flüchtete nach den Schüssen unerkannt. Die Polizei löste eine Fahndung aus, die zunächst aber erfolglos blieb. Dann geriet ein 22 Jahre alter Grieche ins Visier der Fahnder. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft erließ das Amtsgericht München einen Untersuchungshaftbefehl gegen den Mann. Es geht um den Verdacht der versuchten räuberischen Erpressung und der gefährlichen Körperverletzung.
Verdächtiger sitzt in U-Haft
Der 22-jährige mutmaßliche Schütze wurde am Donnerstag vergangener Woche, dem 30. Juli, außerhalb von Bayern von der Polizei festgenommen. Er wurde einem Ermittlungsrichter vorgeführt, der den Vollzug der Untersuchungshaft anordnete. Der Verdächtige soll in eine bayerische Justizvollzugsanstalt überstellt werden. Weitere Angaben macht die ermittelnde Staatsanwaltschaft nicht. Die Abteilung für Organisierte Kriminalität der Staatsanwaltschaft ermittelt. Vieles spricht für eine Beziehungstat. Ob Täter und Opfer geschäftliche oder private Kontakte zueinander unterhielten, ist nicht bekannt.

