Pfusch am Vorbau: Blondine klagt
MÜNCHEN Der Traum von einem Busen wie Pamela Anderson wurde für Kauffrau Simone Z. (34) zum Albtraum: „Es sieht nicht schön aus und die linke Brust hängt zirka 1,5Zentimeter tiefer.”
Zunächst verklagte sie das Städtische Klinikum vor einem Zivilgericht auf 15000 Euro Schmerzensgeld – ohne Erfolg. Der Richter stützte sein Urteil auf eine von ihr unterschriebe Patientenerklärung. Darin heißt es: Das gewünschte Ergebnis kann nicht garantiert werden. Nun behauptete Simone Z., dass das nicht ihre Unterschrift sei: „Ich habe nie einen Aufklärungsbogen erhalten.”
Die Klinik-Anwälte erstatteten daraufhin Anzeige. Folge: Seit fast zwei Jahren läuft ein Betrugsverfahren gegen die Kauffrau. Der Vorwurf: Mit falschen Angaben habe sie versucht, das Zivilgericht zu täuschen, um sich auf Kosten der Klinik zu bereichern.
Am 19. Mai 2003 wurde die Brust-OP bereits durchgeführt. Für 5000 Euro wurden ihr zwei Implantate von je 290Gramm eingenäht. Da Simone Z. mit dem Ergebnis nicht zufrieden war, kam sie ein weiteres Mal im Juni in die Klinik und ein letztes Mal im Dezember.
Dann der Schock. „Es wurde einfach nicht besser”, so Simone Z. Die zweifache Mutter ließ keine weiteren Eingriffe mehr vornehmen und sagt heute: „Ich habe etwas zugenommen. Dadurch wird der Fehler kaschiert. Sollte ich aber wieder mein Idealgewicht von 50 Kilogramm erreichen, sieht man wieder Deformationen.”
Nachdem die Kauffrau die Anzeige bekam, schaltete sie den Münchens Strafverteidiger Lutz Libbertz ein. Der Anwalt sagt: „Ich bin überzeugt, dass meine Mandantin die Patientenerklärung niemals unterschrieben hat.”
Zur Klärung will Libbertz jetzt ein Schriftgutachten erstellen lassen.
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