Pflegerin soll Heimbewohner verbrüht haben
München - Sie wirkt angespannt und spricht sehr, sehr leise – wenn überhaupt. Doch die schüchtern wirkende junge Frau (33) auf der Anklagebank soll noch eine ganz andere Seite haben. Die 33-Jährige war laut Anklage der blanke Horror für Heimbewohnerinnen in Dorfen und Markt Schwaben gewesen. Die Ermittler sind der Überzeugung, dass die Altenpflegerin Daniela K. (Name geändert) im Jahre 2009 eine 83-jährige Heimbewohnerin beim Baden verbrüht hat. Zwei fast hundertjährige alte Damen, die völlig wehrlos waren, habe sie vier Jahre später in Markt Schwaben so ins Gesicht geschlagen, dass riesige Hämatome am Auge zurückblieben.
In der ersten Instanz wurde die Frau vom Amtsgericht Ebersberg zu 15 Monaten Haft verurteilt. Dazu verhängte die Richterin ein Berufsverbot für drei Jahre. Und das alles allein gestützt auf Indizien.
Daniela K. bestritt die Vorwürfe. Und legte Berufung gegen das Urteil ein. Die Staatsanwaltschaft war zwar mit dem Schuldspruch wegen Misshandlung von Schutzbefohlenen in vier Fällen – nicht aber mit der Höhe der Strafe zufrieden. Auch sie legte Berufung ein.
Ein komplizierter Fall für Richterin Regina Holstein und ihre Schöffen. Denn die Angeklagte will zu den Vorwürfen gar nichts mehr sagen. In der ersten Instanz hatte sie die Verbrühung der alten Dame in einem Dorfener Heim noch zugegeben. Sie sprach aber von einem Unfall. Sie habe den Badewannen-Lift nicht richtig bedienen können.
Gerettet wurde die 83-Jährige durch einen anderen Pfleger. Der hattte die Schmerzenschreie der Frau gehört, war in ihr Zimmer gelaufen und hatte dort den Lift betätigt. Die Frau erlitt am Gesäß und an den Oberschenkeln Verbrühungen ersten Grades und musste auf die Intensivstation. Die Altenpflegerin verlor ihren Job.
Wo immer Daniela K. in der Folgezeit auftauchte, kam es zu seltsamen Vorfällen. Mal verschwanden Gegenstände, mal fanden Pfleger Heimbewohner die am ganzen Körper mit Kot beschmiert waren.
Im Jahre 2013 fand die Altenpflegerin dennoch Arbeit in Markt Schwaben. „Bevor sie kam, war nichts bei uns vorgefallen“, berichtete die Heimleiterin „Und nachher auch nichts.“ Sie meldete die „Ungereimtheiten“ der Polizei. Auf der Grundlage der Dienstpläne waren sich die Ermittler bald sicher, dass es nur Daniela K. gewesen sein konnte, die die Frauen derart geschlagen hatte, dass ihre Gesichter „wie nach einem Boxkampf“ ausschauten. Ein Gutachter hatte im ersten Prozess ausgeschlossen, dass sich die fast hundertjährigen Frauen die Verletzungen selber zugefügt hatten.
Was das Amtsgericht im Oktober 2014 nicht liefern konnte, war die Antwort auf die Frage nach der Motivation der Misshandlungen. Da die Angeklagte schweigt, wird sich auch die Landgerichtskammer in dieser Hinsicht schwertun.
Daniela K. hat sich nach dem Urteil des Amtsgerichts in psychologische Behandlung begeben. Ihren letzten Pflege-Job hatte sie bereits nach den Vorfällen von 2013 verloren. Sie arbeitet derzeit als Verpackerin.
Der Prozess wird fortgesetzt.
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