Pflegerin lässt Patientin ersticken – Berufsverbot bestätigt

Eine Krankenschwester im ambulanten Pflegedienst ist am Montag vom Münchner Landgericht auch in zweiter Instanz verurteilt worden. In ihrer Obhut war im Mai 2008 eine an der Muskellähmungserkrankung ALS leidende Patientin erstickt.
von  Abendzeitung
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MÜNCHEN - Eine Krankenschwester im ambulanten Pflegedienst ist am Montag vom Münchner Landgericht auch in zweiter Instanz verurteilt worden. In ihrer Obhut war im Mai 2008 eine an der Muskellähmungserkrankung ALS leidende Patientin erstickt.

Die 41-Jährige bekam wegen fahrlässiger Tötung 1500 Euro Geldstrafe auferlegt und ein dreijähriges Verbot der Ausübung von Intensivpflege. In ihrer Obhut war im Mai 2008 eine an der Muskellähmungserkrankung ALS leidende Patientin erstickt. Der Beatmungsschlauch hatte sich gelöst, während sich die Schwester im Keller aufhielt. Sie will den sofort ausgelösten Dauerwarnton beim Waschen 70 Minuten lang nicht wahrgenommen haben. Der Ehemann, ein Arzt, fand beim Heimkommen seine 74 Jahre alte Frau tot auf.

Das Amtsgericht hatte der Intensivpflegerin im Juli „grobe Sorgfaltspflichtverletzung“ vorgeworfen. Gegen die Geldstrafe von 150 Tagessätzen legten die Angeklagte und die Staatsanwaltschaft Berufung ein. Die Schwester habe eine Gleichgültigkeit gegenüber dem Schicksal ihrer Patientin bewiesen, die „fast im Bereich des bedingten Tötungsvorsatzes lag“, sagte die Anklagevertreterin, die eine Bewährungsstrafe und ein fünfjähriges Berufsverbot forderte. Die Verteidigung plädierte auf eine Geldstrafe von weniger als 90 Tagessätzen. Die Berufungskammer hat beide Rechtsmittel verworfen. Es seien keine neuen Erkenntnisse zu Tage getreten.

dpa

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