Patient stürzt vor Rauchereck - kein Geld

Ein Patient war bei Schnee auf dem Weg zum Rauchereck einer Klinik gestürzt. Er erhält keinen Schadenersatz.
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Im Fall des Patienten war Rauchen gleich mehrfach ungesund. (Archivbild)
dpa Im Fall des Patienten war Rauchen gleich mehrfach ungesund. (Archivbild)

Ein Patient war bei Schnee auf dem Weg zum Rauchereck einer Klinik gestürzt. Er erhält keinen Schadenersatz.

München - Er scheiterte mit seiner Klage gegen die Reha-Einrichtung am Freitag vor dem Münchner Oberlandesgericht. Der 33-Jährige habe einen Verstoß der Klinik gegen ihre Verkehrssicherungspflicht nicht nachweisen können, begründete die Vorsitzende Richterin Maria Vavra die Abweisung der Klage (Az.: 1 U 1393/11).

Der damalige Spengler war Anfang 2010 nach einer Fersenbein-Operation sieben Wochen in der Rehabilitationsklinik, in deren Räumen Rauchverbot herrschte. Am letzten Abend seines Aufenthalts war der Kettenraucher wieder einmal an Krücken zum Rauchereck vor dem Gebäude gehumpelt. Bei etwa fünf bis acht Zentimetern Schnee habe es ihm die Krücken weg gezogen, bei dem Sturz habe er einen Riss der Achillessehne erlitten, argumentierte er.

Mit einem Dauerschaden sei zu rechnen. Dafür wollte er entschädigt werden. Die Klinik mute ihren Patienten zu, zum Rauchen das Haus zu verlassen. Damit habe sie die Pflicht, für einen gefahrlosen Weg zum Rauchertreff zu sorgen. Wenn die Klinik gehbehinderte Patienten zum Tabakgenuss aus dem Haus schicke, habe sie „möglicherweise“ eine Räumpflicht, sagte Richterin Vavra. „Ein Klinikaufenthalt kann nicht dazu dienen, jemandem das Rauchen abzugewöhnen.“ Andererseits müsse ein auf Krücken angewiesener Patient „vielleicht“ auf den blauen Dunst verzichten, wenn er draußen Schnee sehe.

In dem Fall widersprachen sich die Aussagen des Klägers und der Zeugen über den Zustand des Weges. Eine Zeugin beurteilte den Weg als „höchstens überzuckert“. Der Kläger hat sich das Rauchen im vorigen Oktober abgewöhnt. Am Tag vor einer neuerlichen Operation habe er seine letzte Zigarette angesteckt. Als Spengler kann er nicht mehr arbeiten. Er sei jetzt in seinem zweiten erlernten Beruf - Speditionskaufmann – tätig.

 

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