Party am Feiertag: Szene-Wirt im Recht

In der Nacht auf Allerheiligen soll Veranstalter Alexander Wolfrum Parties organisiert haben. Dafür sollte er eigentlich über 12 500 Euro zahlen. Das Verwaltungsgericht gab ihm Recht , jetzt wurde ihm ein Teil erlassen.
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Event-Manger: Alexander Wolfrum
abendzeitung Event-Manger: Alexander Wolfrum

MÜNCHEN - In der Nacht auf Allerheiligen soll Veranstalter Alexander Wolfrum Parties organisiert haben. Dafür sollte er eigentlich über 12 500 Euro zahlen. Das Verwaltungsgericht gab ihm Recht , jetzt wurde ihm ein Teil erlassen.

Teilsieg für Alexander Wolfrum: Gegen den Event-Manager wurde im Jahr 2008 ein Bußgeld von 2500 Euro verhängt, weil er in einer „stillen Nacht“ vor einem Feiertag eine unzulässige Party gefeiert haben soll. Zusätzlich sollte er 10 000 Euro Zwangsgeld zahlen. Im Gegensatz zum Bußgeld richtet sich das Zwangsgeld nach dem erwarteten Nutzen der unerlaubten Veranstaltung und kann so empfindlich höher ausfallen.

Der Fall ereignete sich in der Nacht auf Allerheiligen. Wolfrum hatte mit seinem Verein „Gesellige Toleranz in Bayern“ zu einer „Informationsveranstaltung“ in die Clubs „Milchbar“, „baby!“, „Crown’s Club“ und „Apartment 11“ geladen. Die Veranstaltungen waren geschlossene Gesellschaften, der Eintrittspreis war der „jährliche Mitgliedsbeitrag“.

Den Kontrolleuren der Stadt gefiel die „Vereinsfeier“ nicht. Ihr Urteil: Die Partygäste tanzen zu lauter Musik – und das ist an Feiertagen verboten.

Wolfrum wehrte sich gegen die Strafe. Es sei weder getanzt worden, noch habe die Musik die zulässige Lautstärke überschritten. Man habe niemanden gestört. Der Verein sei kein bloßer Partyverein. Man engagiere sich für Toleranz in Bayern. Für den diesjährigen Karfreitag sei kein Event geplant.

Am Donnerstag gab ihm das Verwaltungsgericht Recht: Das Zwangsgeld war rechtswidrig. Eine Begründung gab das Gericht bisher nicht bekannt. „Die Entscheidung ist kein Freischein für Partys an Feiertagen“, warnt dessen Gerichtsvizepräsidentin Birgit Walther. „In jedem Fall wird neu entschieden.“ Die Bußgeld-Verhandlung am Amtsgericht steht noch aus. chp

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