Parkausweise in München: Das ist ab August neu

Wer in München in einem Parklizenzgebiet wohnt oder dort ein Gewerbe betreibt und für sein Fahrzeug keine private Abstellmöglichkeit, z. B. Tiefgaragenplatz, hat, kann für das entsprechende Gebiet einen Parkausweis beantragen. Für deren Beantragung gelten ab 1. August neue Regeln:
- Hotels erhalten wie andere gewerbliche Anlieger nun nur noch einen Parkausweis.
- Fahrzeuge ab einer Länge von sechs Metern werden nur in Härtefällen in den Bewohnerparkausweis eingetragen. Für Wohnmobile könnte es künftig also schwerer werden, einen Parkausweis zu bekommen. Bestehende Eintragungen bleiben erhalten.
Neue Regeln für Parkausweise in Münchner Parklizenzgebieten
Der Münchner Stadtrat hat die neuen Parkausweis-Regelungen im Rahmen des Beschlusses "Management des öffentlichen (Straßen-)Raums" des Mobilitätsreferats im März 2025 beschlossen. Bei dem Beschluss stehen die effizientere Nutzung des Parkraums sowie die Verkehrssicherheit im Sinne der "Vision Zero" im Zentrum.
Wer einen Parkausweis beantragen möchte, kann dies online bei der Kommunalen Verkehrsüberwachung des Kreisverwaltungsreferats tun. Auch Umschreibungen bei Fahrzeugwechsel oder ein Neuantrag bei Verlust des alten Parkausweises sind online möglich. Alle wichtigen Informationen zur Beantragung findet man hier.