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"Massiver Denkzettel": Urteil im KVR-Bestechungsskandal

Gegen Geld sollen Mitarbeiter einer Münchner Behörde Melde- und andere Bescheinigungen für Ausländer ausgestellt haben. Jetzt ist ein Urteil gegen sie gefallen – und einen weiteren Beteiligten.
von  John Schneider
Das Münchner Kreisverwaltungsreferat hatte die Ermittlungen in dem Fall selbst mit einer Anzeige ins Rollen gebracht. (Archivbild)
Das Münchner Kreisverwaltungsreferat hatte die Ermittlungen in dem Fall selbst mit einer Anzeige ins Rollen gebracht. (Archivbild) © Leonie Asendorpf/dpa

Das Trio auf der Anklagebank des Landgerichts hat im Verlauf des Prozesses um die Bestechungsfälle bei Passamt und Ausländerbehörde des KVR fleißig Punkte gesammelt. Alle drei gestanden die Taten, zeigten Reue, entschuldigten sich und beteuerten, dass sie nie wieder straffällig werden wollen.

Das alles wirkte strafmildernd. Die Strafkammer unter dem Vorsitz von Andrea Wagner verurteilte die beiden bestechlichen Ex-Mitarbeiter (50 und 27 Jahre alt) des KVR zu jeweils einem Jahr und neun Monaten Haft, die aber bei beiden zur Bewährung ausgesetzt werden.

"Massiver Denkzettel": Urteil im KVR-Bestechungsskandal

Die Richterin: „Wir gehen bei ihnen beiden auch davon aus, dass da nichts mehr kommen wird.“ Der Prozess sei ein „massiver Denkzettel“ gewesen, auch für den Dienstleister.
Der Architekt des kriminellen Systems wurde wegen Bestechung in sieben Fällen und Missbrauch von Berufsbezeichnungen – er hatte sich Rechtsanwalt ausgegeben – zu zwei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt.

Der 28-Jährige hatte als Dienstleister für Migranten mit Tickets für ein Spiel des FC Bayern, einem Jobangebot für einen Zuverdienst und vor allem Bargeld die beiden KVR-Mitarbeiter gelockt.

Sein Geschäft brummte, er war in Migrantenkreisen dafür bekannt, dass er schnelle Termine und Papiere, um im Land bleiben zu dürfen, besorgen konnte.

Bestechungsskandal: Bis zu 2000 Euro für Hilfe

Der 28-Jährige begleitete Migranten, vor allem aus dem Westbalkan, bei der Anmeldung bei der Behörde in München. Dort verhalf er ihnen zu Unrecht zu Fiktionsbescheinigungen, mit denen sie sich zumindest zeitweise in Deutschland aufhalten durften, oder zum Familiennachzug.

Seine Kunden zahlten ihm, je nachdem wie kompliziert seine Arbeit war, bis zu 2000 Euro für die Behördenbegleitung. Er wiederum gab der Mitarbeiterin und dem Mitarbeiter dreistellige Beträge in bar – insgesamt wies das Gericht die Zahlung von 2100 Euro an die beiden Ex-Behördenmitarbeiter nach. Inzwischen haben die beiden ihren Job beim KVR verloren, im öffentlichen Dienst dürfen sie nicht mehr arbeiten.

Noch ist der KVR-Skandal juristisch nicht ganz aufgearbeitet. In drei weiteren Fällen laufen noch Ermittlungen. 

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