Panne bei Brust-Operation
Patientin fordert nach Schönheits-OP Schmerzensgeld von einer Klinik. Dert Arzt soll gepfuscht haben. Jetzt sitzt sie im Amtsgericht auf der Anklagebank.
MÜNCHEN Eine Schönheits-Operation endete vor dem Münchner Amtsgericht: Gegen Patientin Elke S. (36, Name geändert) hat die Staatsanwaltschaft wegen versuchten Betruges Anklage erhoben. Grund: Mit falschen Anschuldigungen wollte sie angeblich von der Klinik 15000 Euro Schmerzensgeld erschwindeln.
2003 entschloss sich Kauffrau Elke S. zu einer Brustvergrößerung: „Nach der Geburt meines Sohnes, sah es nicht mehr so schön aus.“ 5000 Euro kostete die OP, die am 19.Mai in einer Münchner Klinik durchgeführt wurde. Zwei Implantate á 290 Gramm wurden eingenäht. Sechs Wochen später der Schock: „Die linke Brust hing zirka 1,5 Zentimeter tiefer als die rechte Brust“, so Elke S.
Sie ging wieder in die Klinik und wurde noch zwei Mal operiert. „Es wurde nicht besser. Der Arzt meinte, mein Gewebe sei zu schwach.“ Elke S. ließ sich von einem Anwalt beraten. Der riet, dass sie ihren Fall von einer Gutachterstelle der Klinik prüfen lassen soll: „Die Klinik lehnte aber ab. Der Arzt ließ sich verleugnen.“ Inzwischen weiß sie, dass der Arzt gepfuscht hat: „Das Implantat hätte nicht über, sondern unter die Muskelschicht eingesetzt werden müssen.“ Elke S. reichte Schadensersatzklage ein. Im Prozess vor dem Landgericht München I für Zivilsachen legten die Klinik-Anwälte eine Patientenerklärung mit ihrer Unterschrift vor. Sie wurde informiert, dass es zu Komplikationen kommen kann und das Ergebnis manchmal nicht perfekt ist.
Elke S. war empört: „So eine Erklärung habe ich nie unterschrieben.“ Den Zivilrichtern waren die Einwände egal. Urteil: kein Schmerzensgeld. Der Fall landete bei der Strafjustiz. Elke S. schaltete Rechtsanwalt Lutz Libbertz ein: „Ich bin überzeugt, dass meine Mandantin die Patientenerklärung niemals unterschrieben hat.“ Dem Amtsgericht legte er die Unterschrift von Elke S. auf einem amtlichen Dokument vor. Amtsrichter Stephan Necknig meinte, dass sie nicht übereinstimmen. Jetzt wird ein Schriftgutachten erstellt. Der Prozess dauert an.
Torsten Huber