Pärchen treibt es im Münchner Nussbaumpark
"Erregung öffentlichen Ärgernisses", so heißt das im Amtsdeutsch. AZ-online erklärt die Folgen.
MÜNCHEN Wenige Meter weiter spielen Kinder. Das hält einen 30-jährigen Münchner und und eine 26-jährige Unterhachingerin aber nicht davon ab, ihrer Lust mitten im Nussbaumpark am Sendlinger Tor freien Lauf zu lassen. In aller Öffentlichkeit, um halb sechs am Spätnachmittag, hat das (zumindest) angetrunkene Pärchen hemmungslosen Sex.
Als die von schockierten Zeugen alarmierte Polizei eintrifft, gibt die Frau das auch bereitwillig zu. Der Vorfall hat sich am 5. Juni ereignet. Mittlerweile steht fest: Die beiden erwartet eine Anzeige wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses. Das kann im schlimmsten Fall zu einer Haftstrafe führen, wird zumeist aber mit einer Geldstrafe abgehandelt.
Wie teuer so ein öffentlicher Sex werde, sagt ein Polizeisprecher, hänge auch davon ab, „ob das mitten in der Nacht an einem Weiher war oder tagsüber in der Stadt“. Zudem wird das Gericht die finanziellen Mittel der Täter in Betracht ziehen: Das heißt in solchen Fällen: Je reicher die Lüsternen, desto teurer der Sex. Wenigverdiener kämen aufgrund geringerer Mittel günstiger weg.
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