Pädophiler (30) wird noch im Gerichtssaal verhaftet

Noch im Gerichtssaal klickten die Handschellen: Ein vorbestrafter Mann (30) muss dreieinhalb Jahre in Haft, weil er gegen Kinder-Kontaktverbot verstoßen hat.
John Schneider |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
0  Kommentare
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News
In Handschellen wird er abgeführt: Peter F. wurde zu drei Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt.
jot In Handschellen wird er abgeführt: Peter F. wurde zu drei Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt.

München - Eine zerstörte Familie, zwei traumatisierte Kinder und eine hochschwangere Frau, der ihr Kind vielleicht gleich wieder vom Jugendamt entzogen wird. „Sie haben ein Schlachtfeld hinterlassen“, so das Fazit von Amtsrichter Matthias Braumandl.

Und das alles nur, weil der vorbestrafte Pädophile Peter F. (30, Namen geändert) kurz nach seiner Haftentlassung eine Beziehung zu einer 12 Jahre älteren Frau einging, bei deren Kindern (9 und 12 Jahre alt) den Ersatzpapa spielte und die Hörbehinderte sogar heiratete.

Klingt nett, ist es aber nicht. Denn Peter F. ist der Kontakt mit Kindern verboten. Der Richter schickte den 30-Jährigen am Mittwoch wegen Verstoßes gegen die Weisungen der Führungsaufsicht für 42 Monate ins Gefängnis. Noch im Gerichtssaal wurde der Mann verhaftet und abgeführt.

Das Argument von Verteidiger Alexander Betz, auch Pädophile müssten eine Familie gründen dürfen, verfing bei Braumandl nicht. Das Recht der Kinder auf sexuelle Unversehrtheit sei höher einzuordnen, findet der Richter.

Die Vorgeschichte: Peter F. war wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern in neun Fällen verurteilt worden. Die Strafe hatte er 2012 abgesessen. Es wurde Führungsaufsicht angeordnet. Peter F. darf fünf Jahre lang keinen Kontakt mit Kindern suchen.

Doch in einem Chat mit einem 13-Jährigen hat Peter F. im 2014 geschrieben, dass er „mit seinem Pimmel spiele“. Der Bub zeigte ihn an und brachte damit die Ermittlungen in Gang. Die Ermittler fanden eine externe Festplatte mit Kinderpornos bei Peter F., informierten die neue Freundin über das Kontaktverbot. Deswegen wird auch die hochschwangere Frau noch vor Gericht müssen. Wegen Beihilfe.

Ihre Kinder, die von den Vorgängen traumatisiert wurden, leben jetzt beim leiblichen Vater. Der ist erleichtert: „Ich bin froh, dass er das niemandem mehr antun kann.“

  • Themen:
Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
 
0 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
Noch keine Kommentare vorhanden.
merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.