Paar klagt gegen Vermieter: Streit um Heizkosten für ungenutzte Zimmer

Ein Paar klagt gegen den Vermieter - und wird stattdessen selbst zur Verantwortung gerufen.
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Ist die Heizung in Betrieb oder nicht? Das ist hier nicht zu sehen. Und spielt es für die Heizkostenabrechnung überhaupt eine Rolle?
Ist die Heizung in Betrieb oder nicht? Das ist hier nicht zu sehen. Und spielt es für die Heizkostenabrechnung überhaupt eine Rolle? © imago images/nikkytok

München - Die Mieter ärgern sich, als auf der Heizkostenabrechnung 2018 auch die Räume erscheinen, die sie gar nicht heizen und beschweren sich daher im Juli 2019. Das Paar klagt gegen den Vermieter auf Verplombung der betreffenden Heizkörper. Das Gericht findet die Forderung nicht zumutbar für den Vermieter - vielmehr sei es an dem Paar zu handeln. Aber von vorne.

Zwei Zimmer seit 20 Jahren ungenutzt

Seit über 50 Jahren wohnen die Kläger in ihrer Neuperlacher Wohnung. Seit 20 Jahren sind zwei Kinderzimmer ungenutzt und werden, wie auch ein Bad und ein WC in der Wohnung nicht beheizt.

Verbrauch trotz abgeschaltete Heizung? 

Über lange Zeit wird für die Räume auch ein entsprechender Verbrauchswert 0 angesetzt, bis 2010 sensiblere Heizkostenverteiler eingebaut werden. Mit deren Messung werden für das Jahr 2018 3,58 Verbrauchseinheiten für die Heizung in den beiden Kinderzimmern, dem Bad und dem WC berechnet. 62,58 Euro Mehrkosten sind so entstanden. Auf die Beschwerde hin schlägt die Abrechnungsfirma vor, die Heizungen abzuzwicken - das wird in den Unterlagen vermerkt und bei der Abrechnung berücksichtigt.

Vermieter sieht Mieter in der Pflicht, Räume zu beheizen

Der Vermieter lehnte das aber ab, weil er allein aus dem Vorschlag der Firma keinen Anspruch sieht. Die Heizungen zu demontieren oder zu verplomben würde sich außerdem auf die Hydraulik der Heizanlage auswirken und einen unverhältnismäßigen Organisations- und Verwaltungsaufwand bedeuten. Und außerdem: Auch wenn das klagefreudige Paar versicherte, die über 20 Jahre unbeheizten Räume hätten keinen Schaden genommen und würden gelüftet - der Vermieter sieht die Mieter in der Pflicht, Räume zu beheizen und die Bausubstanz vor Schaden zu schützen.

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Richterin gibt Vermieter Recht

Die Richterin sah das ähnlich und wies die Klage ab. Die Ablesung durch die empfindlicheren Messgeräte sei nachweislich korrekt erfolgt, daher bestehe kein Anspruch auf das Abzwicken der Heizkörper. Für einen Vermieter sei es nicht zumutbar, nach individuellen Wünschen die Heizungsanlage stillzulegen und bei Mieterwechseln Anlagen immer wieder ein- oder auszubauen.

Zudem sah die Richterin die Mietpartei in der Pflicht, die Räume, die sich in ihrer Obhut befinden, regelmäßig zu beheizen und zu belüften. Einerseits zum Schutz der Bausubstanz, andererseits, weil sonst die Heizkosten in den Nachbarwohnungen unverhältnismäßig steigen würden. Das Urteil ist nach Berufungsrücknahme rechtskräftig.

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8 Kommentare
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  • Der wahre tscharlie am 20.02.2021 16:39 Uhr / Bewertung:

    Das war doch eine absolut sinnlose Klage.
    Auch wenn die Heizungen zu sind, wird minimal etwas verbraucht. Denn wenn die Heizungsanlage im Winter anspringt, versorgt sie ALLE Leitungen zu den Heizkörpern mit Wärme. Auch wenn die Heizung geschlossen ist. Einfach mal im Winter aufpassen, Thermostat ist zu, Heizung kalt, aber das Zulaufrohr zum Thermostat ist warm.

  • Cosa am 20.02.2021 10:20 Uhr / Bewertung:

    was soll das alles !
    es gibt einen grossen also der grösste Ablese- und Abrechnungsbetreiber der legt die Verbrauchswerte teilweise nach Gutdünken fest solange die Mindesttemperatur eingehalten wird und auch die berühmte tägliche Stosslüftung beachtet und eingehalten wird ist alles rechtlich in Ordnung, wenn es keine Verbräuche auf den nicht immer richtig funktionierenden Verbrauchserfassungen gibt kann auch nichts berechnet werden. Eine sehr eigenartige Meinung der Richterin wenn meine Unternachbarn nicht heizen soll ich diese zum heizen verpflichten oder wie ist das zu verstehen?

  • am 20.02.2021 10:16 Uhr / Bewertung:

    Warum fällt diesen Leuten das jetzt plötzlich ein? 20 Jahre keine Zeit gehabt, sich eine kleinere Wohnung zu suchen? Oh mei, oh mei!

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