Otti Fischer: Sein Sex-Film wieder Thema vor Gericht
Der Schauspieler Otti Fischer wurde hemlich von zwei Prostituierte beim Sex gefilmt und erpresst. Auch ein Trittbrettfahrer wollte von ihm 150.000 Euro.
München - Die Sex-Video-Erpressung mit Otti Fischer (60) in der Hauptrolle scheint vor dem Münchner Landgericht ein Serienhit zu werden. Inzwischen wird der Fall bereits zum fünften Mal verhandelt. Allerdings mit wechselnden Nebenrollen.
Jetzt sitzt Trittbrettfahrer Ferdinando S. (40) wegen versuchter Erpressung auf der Anklagebank. 150000 Euro fordert er telefonisch von Fischer („Der Bulle von Tölz“). Es ist der 12. April 2010. Das Handy von Otti Fischer klingelt.
Eine Männerstimme mit leichtem Akzent ist dran: „Hier ist Wengert!“ Falls Fischer die Summe nicht bezahlen sollte, werde „Wengert“ ein heimlich gedrehtes Sex-Video ins Internet stellen. Wie längst bekannt, ist Fischer von zwei Prostituierte heimlich in dessen Wohnung beim Sex gefilmt und erpresst worden.
Sie und zwei Komplizen wollten ihn damit unter Druck setzen: Fischer soll eine von den Prostituierte überzogene Kreditkartenabrechnung von 70000 Euro akzeptieren. Sonst landet der Film in der Öffentlichkeit. Die meisten Urteile gegen die Beteiligten sind bereits gefallen.
Noch offen ist der Fall um einen „Bild“-Reporter, der das Sex-Material damals für 3500 Euro gekauft und Fischer nach Meinung der Kläger um ein Interview erpresst haben soll. Der Reporter ist bereits freigesprochen.
Jetzt entscheidet das Oberlandesgericht, ob der Freispruch aufgehoben und zum vierten Mal am Landgericht verhandelt wird. Die zweite Prostituierte, „Yasmine“ (39), ist in der Türkei untergetaucht. Sie sei in dem jetzt verhandelten Erpresserfall die „treibende Kraft“ gewesen, sagt Oberstaatsanwalt Kai Gräber. Ferdinando S. ist in sie verliebt.
Die Polizei hört bereits mit, als die beiden am Handy die Erpressung besprechen. Seltsamerweise wissen sie nicht, dass Fischer den Fall längst angezeigt hat und das Sex-Video der Öffentlichkeit bekannt ist. „Dilettantisch“ habe sich S. angestellt. In Italien wird er festgenommen und wieder frei gelassen.
Er flüchtet nach Istanbul, will „Yasmine“ suchen. Er wird dort festgenommen und erst nach drei Jahren Auslieferungshaft nach München überstellt: „Es ist die Hölle gewesen“, sagt er. Das Gericht verhängt drei Jahre und acht Monate Haft.
Aber da der geständige Ferdinando S. so lange unter erschwerten Bedingungen im Knast gesessen hat, wird die Auslieferungshaft Mal 1,5 angerechnet: Er darf als freier Mann den Gerichtssaal verlassen.
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