Olympia in München: Fragen und Antworten zum Bürgerentscheid

Am 26. Oktober können die Münchner darüber abstimmen, ob sich die Stadt für die Olympischen Sommerspiele bewerben soll. Lesen Sie bei der AZ alles zum Bürgerentscheid.
André Wagner |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
24  Kommentare
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News
Am 26. Oktober 2025 findet der Bürgerentscheid über eine Münchner Olympiabewerbung statt.
Am 26. Oktober 2025 findet der Bürgerentscheid über eine Münchner Olympiabewerbung statt. © Sven Hoppe/dpa

Soll sich die Stadt München für die Olympischen Sommerspiele 2036, 2040 oder 2044 bewerben? Darüber können die Münchner am Sonntag, 26. Oktober in einem Bürgerentscheid abstimmen. Doch wer darf eigentlich darüber abstimmen, welche Fristen gelten für die Briefwahl und wann ist das Ergebnis des Bürgerentscheids bindend? Hier finden Sie die Antworten auf die wichtigsten Fragen.

Warum gibt es einen Bürgerentscheid zur Olympiabewerbung?

Ende Mai 2025 hat sich der Stadtrat dafür ausgesprochen, dass sich München für die Austragung Olympischer Sommerspiele bewerben soll. Im Sinne einer "möglichst transparenten Kommunikation und umfassenden Einbeziehung der Bevölkerung" ist die Münchner Bewerbung allerdings an das Ergebnis eines Bürgerentscheids geknüpft. Grund für dieses demokratische Instrument ist die Tatsache, dass einer Bewerbung beim IOC kaum Chancen eingeräumt werden, wenn diese nicht die Unterstützung der Bevölkerung findet.

Olympiabewerbung: Über welche Frage wird genau entschieden?

Beim Bürgerentscheid wird nur über eine einzige konkrete Frage abgestimmt: "Sind Sie dafür, dass sich die Landeshauptstadt München um Olympische und Paralympische Spiele bewirbt, die entweder im Jahr 2036, 2040 oder 2044 stattfinden?" Angekreuzt werden kann entweder Ja oder Nein.

Wer darf am Bürgerentscheid teilnehmen?

Am Bürgerentscheid zur Münchner Olympiabewerbung dürfen alle Bürgerinnern und Bürger teilnehmen, die

  • mindestens 18 Jahre alt sind
  • seit mindestens zwei Monaten in München gemeldet sind
  • die deutsche Staatsbürgerschaft oder die eines anderen EU-Mitgliedslands haben

Wie läuft der Bürgerentscheid ab und welche Fristen gilt es zu beachten?

Seit Mitte September wurden die Benachrichtigungen verschickt. Wer diese Unterlagen nicht bis zum 5. Oktober erhalten hat, soll sich direkt an das Wahlamt wenden. Neben der Benachrichtigung und einem Informationsflyer enthält das Schreiben auch die Briefwahlunterlagen. Im Vergleich zu anderen Wahlen muss beim Bürgerentscheid über die Olympiabewerbung die Briefwahl nicht extra beantragt werden.

Lesen Sie auch

Lesen Sie auch

Wer per Briefwahl am Bürgerentscheid teilnehmen möchte, hat dafür Sorge zu tragen, dass die ausgefüllten Unterlagen bis spätestens Sonntag, 26. Oktober, beim Wahlamt eintreffen – entweder per Post oder per Einwurf.

Wer seine Stimme persönlich abgeben will, kann dies am 26. Oktober von 8 bis 18 Uhr in einem der über 100 Wahllokale tun. Die Adresse des zuständigen Wahllokals steht auf der Wahlbenachrichtigung.

Lade TED
 
Umfrage wird geladen, bitte warten...
 

Welche Folgen hat das Ergebnis?

Als Ergebnis gilt die Antwort, für die sich die Mehrheit der Abstimmenden entschieden hat. Spricht sich die Mehrheit für eine Olympiabewerbung aus, dann ist die Stadt verpflichtet, diese fortzusetzen. Sollte sich München gegen weitere deutsche Bewerber durchsetzen, dann müsste die bayerische Landeshauptstadt zusammen mit dem Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) ihre Bewerbung beim Internationalen Olympischen Komitee (IOC) einreichen.

Entscheidet sich die Mehrheit der Abstimmenden gegen eine Olympiabewerbung, werden die Pläne nicht weiterverfolgt.

WICHTIG! Beim Bürgerentscheid gilt ein sogenanntes Quorum. Das bedeutet, dass für das Ergebnis mindestens zehn Prozent der Stimmberechtigten votiert haben müssen. Wenn also nicht genügend Menschen für den Bürgerentscheid mobilisiert werden konnten, ist dieser – ganz gleich, wie das Ergebnis ausfällt – gegenstandslos. Ob sich die Stadt München in diesem Fall weiterhin für Olympische Sommerspiele bewerben würde, wurde von den Verantwortlichen bisher öffentlich noch nicht diskutiert.

Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
 
24 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
  • JENZZ am 26.10.2025 11:38 Uhr / Bewertung:

    Man darf gespannt sein, wie der Bewerbungsprozess weitergeht. Hamburg, Berlin und Rhein/Ruhr sind da deutlich entspannter unterwegs und kümmern sich, teilweise auch mit Abstimmungen, erst im kommenden Jahr um das Thema. Man hat also auch genügend Zeit sich ggf. neu auszurichten, sollte es in München tatsächlich zu einer Zustimmung für eine Bewerbung kommen. Stadien und Sportstätten aller Baujahre und Zustände gibt es in allen Regionen. Unterm Strich dürften alle Regionen bei der nationalen Ausscheidung die gleichen Chancen haben, denn Neubauten sind ohnehin überalle von Nöten. Und da München bereits einmal in den Genuß von Spielen kam, wird sich das NOK sicher auch eine andere Stadt oder Region sehr gut vorstellen können.

    Antworten lädt ... Kommentar melden
  • Radl Rainer am 25.10.2025 22:13 Uhr / Bewertung:

    Pro Olympia heisst CONTRA Auto. Straßensperren, Umleitungen, Verkehrschaos und natürlich steigende Mieten, dubiose Air-BnB-Untervermietungen und E-Scooter-Terror durch Touristen.

    Antworten lädt ... Kommentar melden
  • Himbeer-Toni am 26.10.2025 09:35 Uhr / Bewertung:
    Antwort auf Kommentar von Radl Rainer

    Bleiben Sie lieber bei Ihrem Training für die Tour de France.
    Von wegweisenden politischen Entscheidungen verstehen Sie nichts.

    Antworten lädt ... Kommentar melden
merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.