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Wiesn-Zoff eskaliert: Wirt Alexander Egger zieht gegen München vor Gericht

Hinter den Kulissen des Oktoberfests sorgt ein Streit um die Vergabe der großen Zelte für Unruhe. Im Zentrum steht die Frage, ob die bisherigen Regeln Bestand haben – mit möglichen Folgen für das gesamte System
von  Niclas Vaccalluzzo, Ruth Frömmer
Dunkle Wolken über dem Schottenhamel-Festzelt. Kommt es jetzt zu einer neuen Vergabepraxis auf dem Okotberfest? (Archivbild)
Dunkle Wolken über dem Schottenhamel-Festzelt. Kommt es jetzt zu einer neuen Vergabepraxis auf dem Okotberfest? (Archivbild) © Felix Hörhager/dpa

Bis zur Wiesn ist es noch lange hin – doch das größte Volksfest der Welt sorgt schon jetzt für Gesprächsstoff. Erst im Januar sorgten Gerüchte über eine mögliche Klage der Wiesn-Wirte Alexander Egger und Katrin Wickenhäuser-Egger (Münchner Stubn) gegen das Vergabeverfahren der großen Wiesn-Zelte für Aufsehen.

Jetzt ist klar: Alexander Egger geht tatsächlich rechtlich gegen die Stadt vor. Wie die Regierung von Oberbayern der AZ bestätigt, liegt der Vergabekammer Südbayern ein Nachprüfungsantrag der „WE Gutshof GmbH“ von Egger vor, der sich gegen die beabsichtigte Zuteilung des Paulaner-Festzelts sowie der Schottenhamel-Festhalle richtet. Der Wirt lässt damit prüfen, ob das Verfahren der Stadt bisher rechtlich korrekt und transparent durchgeführt wurde.

"Chancengleichheit für alle Zelte herstellen"

Die AZ hat mit einem seiner Anwälte, Benno Ziegler, gesprochen. Auch er bestätigt, dass eine Vergaberechtskanzlei im Auftrag der WE Gutshof GmbH letzte Woche einen Nachprüfungsantrag zur Vergabe von zwei großen Festzelten auf dem Oktoberfest gestellt hat.

Der Grund? "Unser Mandant Alexander Egger möchte ein großes Festzelt und dieses mit Qualität und Güte führen. Darüber hinaus möchte er mit diesem Schritt Chancengleichheit für alle Zelte, vor allem für die Brauerei-Festzelte, herstellen.“

Die Münchner Stubn zählt zu den kleinen Zelten. (Archivbild)
Die Münchner Stubn zählt zu den kleinen Zelten. (Archivbild) © Peter Kneffel/dpa

Grundsätzlich gehe es um die Klärung der Frage, ob die Vergabe der großen Festzelte auf dem Oktoberfest mit den Vorgaben des europäischen Vergaberechts vereinbar ist.

Aus dem Wirtschaftsreferat hatte die Kanzlei zunächst die Information bekommen, dass es vonseiten des Ministeriums eine Richtlinie gebe, die besagt, dass das EU-Vergaberecht für das Oktoberfest nicht gelten würde. "Wir haben uns durch renommierte Vergaberechtskanzleien in Europa gefragt und nichts Entsprechendes gefunden“", so Ziegler.

Können sich bald Gastronomen aus der EU für die Wiesn bewerben?

Daraufhin habe man den Nachprüfungsantrag gestellt – und ist optimistisch: "Unser Mandant hätte die Anträge nicht eingereicht, wenn er nicht gute Chancen sehen würde.“ Und: „Sollte die Vergabekammer unserer Auffassung nicht folgen, werden wir die zweite Instanz, den Vergabesenat des Bayerischen Obersten anrufen. Auch eine Befassung des Europäischen Gerichtshofs kann nicht ausgeschlossen werden.“

Die Bewerbung um die Wiesn-Zelte läuft. (Archivbild)
Die Bewerbung um die Wiesn-Zelte läuft. (Archivbild) © Felix Hörhager/dpa

Sollte die Vergabekammer der Stadt recht geben, hätte Egger die Möglichkeit zu klagen. Ein Sieg würde grundsätzlich eine EU-weite Ausschreibung der jeweiligen Standplätze bedeuten, sprich auch Gastronomiebetreiber aus anderen Ländern könnten sich um ein Wiesnzelt bewerben.

Und die bislang feste Zuordnung großer Zelte zu Münchner Brauereien wäre nicht mehr automatisch garantiert. Groß ist die Sorge, es könne bald Guinness- oder Heineken-Zelte auf der Wiesn geben. Zu diesem Szenario sagt Ziegler: "Das ist eine Verschwörungstheorie. Die Stadt könnte ja in die Vergabebedingungen reinschreiben, welches Bier ausgeschenkt werden darf. Im Übrigen gehören die beiden Biermarken zu großen Konzernen – wie Spaten und Paulaner auch.“

"Bewerbungsverfahren ist mehrfach rechtlich überprüft worden"

Das zuständige Wirtschaftsreferat gibt sich auf AZ-Anfrage zuversichtlich. "Auch in den vergangenen Jahrzehnten gab es mehrfach juristische Auseinandersetzungen um die Zulassung zum Oktoberfest", teilt es mit. "Das Bewerbungsverfahren ist dabei mehrfach gerichtlich überprüft und bestätigt worden."

Weiter will sich das Referat nicht äußern, „da gerichtliche Auseinandersetzungen nicht ausgeschlossen werden können“.

Bisher vergibt die Stadt die Zelte nach Kriterien wie Erfahrung, Konzept und Tradition. Auch die Paulaner-Brauerei, Eigentümerin des gleichnamigen Zeltes, zeigt sich wenig beeindruckt von den Klage-Plänen.

"Die Vergabepraxis hat sich seit Jahrzehnten bewährt"

"Wir haben den Antrag auf Überprüfung des Vergabeverfahrens gegen die Stadt München zur Kenntnis genommen und sind zuversichtlich, dass das Verfahren bestätigen wird, dass die Stadt München bei der Vergabe die anwendbaren rechtlichen Vorgaben eingehalten hat", heißt es auf AZ-Anfrage.

Die Wiesn als schützenswertes Kulturgut "sollte niemals persönlichen Interessen geopfert werden", findet Wiesn-Wirte-Sprecher Christian Schottenhamel. Er teilt mit: "Die Vergabepraxis hat sich seit Jahrzehnten bewährt und ist ein Garant dafür, dass die Wiesn nach wie vor ein Ort ist, an dem unser bayerisches Brauchtum gepflegt und unsere Traditionen hochgehalten werden."

Fakt ist: Der Wiesn-Zoff könnte den Start des 191. Oktoberfests verzögern. Denn der Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer kann mehrere Wochen dauern.

Auch wenn das Wirtschaftsreferat keinen Anhaltspunkt dafür sieht, dass die Durchführung des Oktoberfests gefährdet ist, hat das laufende Verfahren zur Folge, dass die Stadt die entsprechenden Zulassungsverträge für beide Zelte bis zur Entscheidung des Vergabesenats nicht abschließen darf.

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