Ohne Heizung wird's fast zwei Euro billiger

Die AZ gibt den Überblick: Lesen Sie hier wichtigsten Zu- und Abschläge im aktuellen Münchner Mietspiegel.
von  John Schneider

Die wichtigsten Zu- und Abschläge im aktuellen Münchner Mietspiegel:

Wer im Hochhaus oder einem freistehenden Wohnblock lebt, kann Abschläge bis 85 Cent geltend machen.

Wer im einfachen Altbau (vor 1949) wohnt, kann bis zu 1,10 Euro von der Miete abschlagen.

Kein Bad:
Abschlag bis 60 Cent pro Quadratmeter.

Zweites Bad:
Zuschlag bis 59 Cent.

Zusatzausstattung im Bad
(Dusche, zweites Waschbecken): Zuschlag bis 59 Cent.

Kein Warmwasser:
Bis 81 Cent Abschlag.

Terrasse:
Bis 50 Cent Zuschlag.

Keine Heizung:
Bis 1,94 Euro Abschlag.

Gehobene Ausstattung (Dunstabzugshaube, Mikrowelle oder Spülmaschine) in großen Küchen (mehr als 12 qm): Bis zu 1,27 Euro.
Wichtig: Von den Mietern auf eigene Kosten eingebrachte Ausstattung darf nicht für Zuschläge genutzt werden. Wer da was zu beweisen hat, kann aber durchaus strittig sein. Im Zweifel beraten lassen.
Und: Es gibt Obergrenzen für Zu- und Abschläge. In Altbauten (bis 1948) dürfen nicht mehr als 6,58 Euro pro Quadratmeter von der Miete abgezogen und nicht mehr als 3,88 Euro aufgeschlagen werden. 1949 - 1977: max. 5,68 Euro Abschlag, 3,79 Euro Zuschlag. Neubauten ab 1978: 2,18 Euro max. Abschlag, 4,29 Euro max. Zuschlag.

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