OEZ: Verkäufer der Amokwaffe gibt sich ahnungslos

Seit gestern steht der Mann vor Gericht, der Amokläufer David S. die Waffe verkaufte, mit der dieser neun Menschen tötete. Der Angeklagte Philipp K. gesteht, weist aber eine Mitschuld von sich.
von  Nina Job
Der Angeklagte Waffenhändler Philipp K. mit seinen Anwälten David Mühlberger (l) und Sascha Marks beim Prozessauftakt im Landgericht München.
Der Angeklagte Waffenhändler Philipp K. mit seinen Anwälten David Mühlberger (l) und Sascha Marks beim Prozessauftakt im Landgericht München. © dpa

München - Er wirkt seltsam unbeteiligt, fast cool. Von Nervosität keine Spur. Es scheint, als sehe er der Strafe, die auf ihn zukommt, gelassen entgegen. Seit Montag muss sich Philipp K. (32) aus Marburg vor dem Münchner Landgericht wegen fahrlässiger Tötung von neun Menschen, fahrlässiger Körperverletzung von fünf Menschen und wegen illegalen Waffenhandels verantworten. Philipp K. ist der Mann, der Amokläufer David S. die Mordwaffe verkaufte.

Der 32-Jährige erscheint mit raspelkurzen Haaren, dunkel gekleidet in dem Saal, in dem sonst gegen die mutmaßlichen NSU-Rechtsterroristen verhandelt wird. Auch Philipp K. ist offenbar rechtsgesinnt. In einem Video grüßt er mit "Heil Hitler". Auf seiner Festplatte hatte er Hitlers Hetzschrift "Mein Kampf" gespeichert und auf seinem Handy ein Bild von sich selbst mit Hitlerbärtchen und Hitlerfrisur.

Auf Fragen des Gerichts antwortet Philipp K. nicht. Er fühlt sich von den Medien vorverurteilt. Auch an die Angehörigen der Mordopfer, die im Saal sitzen, wendet er sich nicht direkt. Über einen seiner Anwälte lässt er sein Geständnis verlesen.

Verkäufer gibt sich ahnungslos

Philipp K. räumt ein, dass er zwölf Waffen illegal verkauft hat, darunter die halbautomatische Glock 17, mit der David S. am 22. Juli 2016 zum Massenmörder wurde und eine ganze Stadt in Panik versetzte. "Ich möchte mein Beileid und mein aufrichtiges Bedauern kundtun", lässt der Angeklagte mitteilen. Eine Mitverantwortung am Amoklauf weist er von sich. Er habe alle Käufer "ausnahmslos real life" getroffen. Dabei habe er lange Gespräche mit ihnen geführt. "Ich wollte die Leute kennenlernen. Es ist mir äußerst wichtig, zu betonen, dass ich keine Ahnung davon gehabt habe, dass David so eine grauenvolle Tat begehen wird. Hätte ich irgendwelche Anzeichen gehabt, hätte ich ihm diese Waffe niemals verkauft", behauptet er.

Laut Anklage vergrub Philipp K. bereits Ende des Jahres 2013 mit einem Komplizen eine Kiste an der A3, in der er die Waffen bunkerte, die er weiterverkaufen wollte. In seiner Einlassung gibt er zu, seit 2012 bei elf Deals 17 Waffen verkauft zu haben. 2016 seien es zwölf für mehr als 20.000 Euro gewesen. Die Waffen besorgte er sich in Tschechien und in der Schweiz.

David S. traf er mehrere Male. 4.000 Euro kassierte er für die Glock 17 plus 350 Euro für einen Nachschub Munition.

In einem früheren Leben war Philipp K. mal Gabelstaplerfahrer und Mitarbeiter eines Paketdienstes. Gelernt hat er Verkäufer. In einem Brief aus dem Gefängnis an seine Freundin, die nach seiner Festnahme eine Zwillings-Fehlgeburt erlitt, beschreibt er sich als naiv: Es sei ja "nur ein Hobby" gewesen. "Ich habe das immer nur auf die leichte Schulter genommen."

Doch sogar nach dem Amoklauf in München bot er weiter Waffen an – bis er an einen verdeckten Ermittler geriet.

"Ich bin nur froh, dass die Polizei mich so schnell zu Boden gedrückt hat und ich nicht anders reagieren konnte", schrieb Philipp K. aus der U-Haft an die Freundin. Bei seiner Festnahme am 16. August 2016 trug er eine geladene halbautomatische Pistole im Schulterholster. Seine Einstellung offenbart sich auch in einem Protokoll, mit dem ihn Richter Frank Zimmer konfrontierte. Ein Polizist hatte ihm bei der Festnahme geraten, sein Gesicht vor Pressefotografen zu verbergen. Andernfalls könne er später Probleme bekommen. Darauf soll K. erwidert haben: "Da muss ich mir wohl gleich wieder was besorgen, damit ich mich schützen kann."

Die Nebenklage nimmt ihm Reue nicht ab. Die Opferanwälte werfen Philipp K. einen "Kuschelkurs" mit dem Gericht vor. Sie sind überzeugt, dass er von den Plänen des Amokschützen wusste. Für sie geht es um Beihilfe zum Mord. Das würde das Strafmaß deutlich erhöhen. "Wir haben Hinweise, dass er sehr wohl wusste, was mit der Waffe geschehen sollte", sagte Anwalt Yavuz Narin. Der Angeklagte habe David S. sogar Tipps gegeben, wie er den Amoklauf durchführen könne.

Narin verweist auf die "Gesinnungsgenossenschaft" der beiden: David S. malte Hakenkreuze, grüßte auch mit "Heil Hitler" – und wählte für seinen Amoklauf den fünften Jahrestag des Attentats des Rechtsextremen Anders Breivik. Am Mittwoch geht der Prozess weiter.


Befangenheitsantrag: "Abfällig, zynisch, pietätslos"

Die Anwälte der Opfer haben einen Befangenheitsantrag gestellt. Sie werfen dem Vorsitzenden Richter Frank Zimmer und den Beisitzern Rechtsverstöße vor.

Laut Rechtsanwalt Yavuz Narin habe sich der Vorsitzende durch "abfällige, zynische und pietätslose Bemerkungen" über die "Sorgen und Ängste der Nebenkläger, die ihre Kinder und Angehörigen durch den Mordanschlag verloren haben, lustig gemacht". Laut Anwalt leben die Opferfamilien nach wie vor in Angst. Deshalb hatte er den Richter gebeten, ihre Adressen nicht für alle Prozessbeteiligten lesbar in die Akten aufzunehmen. Der Richter soll geantwortet haben: "Haben die Angst, dass der von den Toten aufersteht?"

Die Nebenkläger kritisieren zudem eine unvollständige und späte Akteneinsicht und dass der Vater von Selcuk (†15) nicht als Nebenkläger anerkannt wurde.

Narin kritisiert auch, dass das Gericht Ermittlungsakten von der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt nicht beizieht. Diese hatte am 8. Juni bei dem Betreiber der Darknet-Plattform, über die Philipp K. seine Waffen anbot, durchsucht. Ein Zeuge gibt an, dass ein Strohmann von ihm Kontakt zu Philipp K. hatte und dass K. David S. Tipps zum Amoklauf gab. Über den Befangenheitsantrag müssen nun andere Richter entscheiden

 

 

 

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