"Nur eine Ehe ist wirksam"
In Deutschland ist Polygamie verboten. Trotzdem ist Abu A. (40), der Imam der Darul-Quran-Moschee in München, mit drei Frauen verheiratet. Wie ist das möglich? Der Islam-Experte Mathias Rohe erklärt die Rechtslage.
AZ: Herr Professor Rohe, in München gibt es einen Imam, von dem jetzt bekannt wurde, dass er mit drei Ehefrauen zusammen lebt. Polygamie ist in Deutschland verboten, wie geht das zusammen?
MATHIAS ROHE: Das verwundert zu Recht. Bei uns macht man sich nach Paragraf 172 Strafgesetzbuch strafbar, wenn man mit mehreren Frauen oder Männern verheiratet ist. Wenn die Ehen hier nach islamischem Ritus inoffiziell geschlossen wurden, werden sie nicht anerkannt. Etwas anders schaut es aus, wenn die Ehen schon im Ausland geschlossen wurden.
Werden diese Ehen dann bei uns anerkannt?
Rechtlich wirksam ist bei uns nur eine einzige Ehe, zumeist diejenige, die zuerst geschlossen wurde. Aber auch die zweite und dritte Frau kann sich auf Rechte gegenüber ihrem Mann berufen. Dazu hat sich der Gesetzgeber zähneknirschend entschieden. Das geschieht zum Schutz der Frauen. So sind zum Beispiel alle unterhalts- und erbberechtigt. Anders schaut es mit Ansprüchen gegen die Allgemeinheit aus. Da haben Zweit- oder Drittfrauen keine Rechte.
Wo sind die Zweit- und Drittfrauen da schlechter gestellt?
Sie haben bei uns keinen Anspruch auf erleichterten Ehegattennachzug oder die Mitversicherung bei der Krankenversicherung.
Was sagt der Islam zu Haupt- und Nebenfrauen?
Das ist so eine Karl-May-Vorstellung! Nach islamischem Recht müssen alle Ehefrauen gleich behandelt werden. Sie müssen es auch nicht erdulden, alle miteinander unter einem Dach zu leben. Jede hat das Recht auf das selbe Geld und eine eigene Unterkunft. Wie es gelebt wird, ist eine andere Frage.
Auch bei muslimischen Frauen ist Eifersucht mit Sicherheit ein Thema. Gibt es Regeln in Bezug auf Sex?
Auch da haben alle drei Frauen ein Recht auf Gleichbehandlung. In Tunesien wurde die Polygamie 1956 mit der Begründung abgeschafft, dass Männer diesem Gleichbehandlungsanspruch nicht gerecht werden können.
Wo ist Polygamie heute noch erlaubt?
In vielen vom Islam geprägten Ländern – von Marokko bis Malaysia. Außerdem in Südafrika und Thailand. Im deutschen Herrschaftsgebiet war die Polygamie bis 1890 erlaubt, als Sansibar noch Kolonie war.
Interview: Nina Job
Prof. Dr. Mathias Rohe ist Islam-Wissenschaftler und Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht an der Friedrich-Alexander-Universität in Erlangen-Nürnberg.
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