Nummernschild verbogen: 2000 Euro Strafe!
Ein Münchner (44) hat das Kennzeichen an seinem Motorroller so zurechtgebogen, dass es auch als Schmutzfänger dient. Die Polizei stoppt ihn: Es gibt einen Strafbefehl – und der wird teuer.
München Er will am freien Nachmittag eigentlich nur in aller Ruhe in einem Autohaus nach einem neuen Wagen schauen. Doch die Polizei durchkreuzt die Pläne von Wolfgang I. gehörig: Sie stoppt ihn und zeigt ihn an.
Weil sein Nummernschild verbogen ist, soll der Familienvater jetzt 2000 Euro zahlen.
Mit seinem Roller fährt Wolfgang I. die Freisinger Landstraße entlang. Mit vielleicht 60 Stundenkilometern auf dem Tacho, sagt er. Ein Polizeiwagen kommt ihm entgegen. Der 44-jährige Unit-Manager nimmt diesen kurz wahr, konzentriert sich aber weiter auf die Straße. Plötzlich hört er ein Auto hinter sich beschleunigen: Der Polizeiwagen hat auf der Straße gedreht und „rast in einem irrsinnigen Tempo“, wie Wolfgang I. findet, hinter ihm her. Die Beamten leiten ihn auf einen Parkplatz. WolfgangI. hält an, er ist verdutzt.
Ein Polizist steigt aus dem Auto, kommt auf ihn zu. Der Rollerfahrer schildert es so: „Der wirkte sehr aggressiv auf mich und blaffte mich an, ob mir überhaupt bewusst wäre, warum er mich jetzt rausgezogen hat.“ Wolfgang I. hat aber keine Ahnung – bis der Polizist ihn aufklärt: „Er habe mein Nummernschild nicht lesen können.“ I. entgegnet, er hätte das Nummernschild vermutlich auch nicht lesen können – so im flotten Vorbeifahren. Der Polizist habe verärgert reagiert und ihm unterstellt, dass er sein Nummernschild mit Absicht hoch gebogen habe, damit es unkenntlich werde.
In der Tat hatte Wolfgang I. das Schild ein wenig verbogen – damit es als improvisierter Schmutzfänger dient: „Als ich den Roller vor einem Jahr gekauft und in München umgemeldet habe, habe ich ein neues, kleineres Nummernschild bekommen.“ I. wurde am Rücken nass, wenn er mit dem Roller bei Regen oder durch eine Pfütze fuhr. Seit er die Unterseite des Schildes leicht nach oben gebogen hat, ist es besser.
Den Polizisten habe diese Geschichte nicht interessiert. Auch nicht, dass Wolfgang I. anbietet, er biege das Schild geschwind wieder zurück. Vielmehr habe ihn der Beamte über seine Ausbildung, Verdienst, Erspartes oder Schulden ausgefragt.
„Ich habe mich gefühlt wie ein Schwerverbrecher, dabei bin ich ein vollkommen unbeschriebenes Blatt – bis auf vielleicht ein paar Strafzettel in meinem Leben“, sagt Wolfgang I.
Die Staatsmacht bleibt energisch: Wolfgang I. bekommt eine Anzeige. „Ich konnte es zuerst nicht glauben, aber tatsächlich, ein paar Wochen später trudelte ein Schrieb von einem Richter bei mir ein.“
Da drin wird er beschuldigt, „auf öffentlichen Wegen oder Plätzen von einem Fahrzeug Gebrauch gemacht zu haben, von dem Sie wussten, dass das an dem Kraftfahrzeug angebrachte amtliche Kennzeichen in rechtswidriger Absicht verändert, beseitigt, verdeckt oder sonst in seiner Erkennbarkeit beeinträchtigt war.“ Kostenpunkt: 2000 Euro – 40 Tagessätze zu je 50 Euro! „Das ist doch lächerlich", sagt Wolfgang I. „Vor allem, weil mein Einkommen einfach mal so geschätzt wurde, dabei arbeite ich freiberuflich.“ I. schreibt dem Richter zurück: Sein Einkommen rechtfertige diese Tagessätze nicht. Die Reaktion: Er darf die 2000 Euro mit monatlich 100 Euro abbezahlen. Wolfgang I.: „Da bleibt mir nur noch der Gang zum Anwalt.“
Doch den spart sich der Mann nun doch. Am Freitag erhält Wolfgang I. ein weiteres Schreiben des Amtsgerichts. Er müsse jetzt nur noch 800 Euro zahlen, weil er nicht dauerhaft angestellt sei und auch kein Hartz IV beziehe und daher die Strafe von seinem Privatgeld bezahle.
„Der Betrag ist zwar immer noch ein Wahnsinn", sagt Wolfgang I. Allerdings werde er die 800 Euro nun wohl zahlen. „Für einen Rechtsstreit habe ich einfach keine Zeit – und wer weiß, wie teuer der dann wird!“
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