NSU-Prozess: Gericht verlängert Erklärungsfrist für Zschäpe

Die Hauptangeklagte im NSU-Prozess, Beate Zschäpe, bekommt mehr Zeit, um sich zu der von ihr gewünschten Trennung von ihren Verteidigern zu äußern. Das Oberlandesgericht München verlängerte die Frist bis einschließlich Freitag.
von  dpa/az
Die Hauptangeklagte trennt sich von ihren Anwälten Anja Sturm (l-r), Wolfgang Stahl und Wolfgang Heer. Was ist der Grund für die Kehrtwende von Beate Zschäpe?
Die Hauptangeklagte trennt sich von ihren Anwälten Anja Sturm (l-r), Wolfgang Stahl und Wolfgang Heer. Was ist der Grund für die Kehrtwende von Beate Zschäpe? © dpa

München - Die Hauptangeklagte im NSU-Prozess, Beate Zschäpe, bekommt mehr Zeit, um sich zu der von ihr gewünschten Trennung von ihren Verteidigern zu äußern. Der Vorsitzende Richter Manfred Götzl verlängerte die Frist bis einschließlich Freitag, wie das Oberlandesgericht (OLG) München am Donnerstag mitteilte. Wann der Senat darüber entscheide, sei derzeit nicht absehbar. Das Gericht halte die Verhandlungstermine der nächsten Woche ebenso wie die Zeugenladungen zunächst aufrecht. Ursprünglich sollte Zschäpe bis Donnerstag 14.00 Uhr erklären, warum sie sich von ihren Anwälten trennen möchte.

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Es wird spekuliert, dass Zschäpe ihre Anwälte schasst, weil sie eventuell doch planen könnte, auszusagen. Die Verteidigungsstrategie ihrer Verteidiger war darauf ausgerichtet, dass Zschäpe bis zum Schluss beharrlich schweigt.

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