NSU-Prozess geht trotz Zschäpes Befangenheitsantrag weiter

Die Hauptangeklagte Beate Zschäpe hat im NSU-Prozess einen Befangenheitsantrag gestellt, der sich gegen sämtliche Richter des Staatsschutzsenats des Oberlandesgerichts (OLG) München richtet.
dpa |
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München - Ihr Verteidiger Wolfgang Stahl begründete den Antrag damit, dass das Gericht einen Zeugen einseitig befragt und entlastende Umstände ignoriert habe. Der wegen Unterstützung des "Nationalsozialistischen Untergrunds" mitangeklagte Ralf Wohlleben schloss sich dem Antrag an.

Die Bundesanwaltschaft und ein Anwalt der NSU-Mordopfer erklärten Zschäpes Antrag dagegen für "absurd" und deuteten an, er diene möglicherweise nur zur Prozessverschleppung. Das Gericht setzte die Verhandlung nach kurzer Unterbrechung fort.

Auch die kommenden Prozesstermine sollen wie geplant stattfinden. Voraussichtlich bis zum Donnerstag soll ein anderer Richter des OLG über den Antrag entscheiden. Zschäpe hat in dem seit über einem Jahr laufenden Prozess bereits mehrere Befangenheitsanträge gestellt.

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