Noch kein Urteil gegen Wiesnschläger

Der Angeklagte hatte mit solcher Wucht zugeschlagen, dass der Maßkrug zu Bruch ging, das Opfer wurde schwer verletzt. Eigentlich sollte heute das Urteil gesprochen werden. Doch der Richter am Landgericht München will noch einen Wissenschaftler als Zeugen vernehmen.
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MÜNCHEN - Der Angeklagte hatte mit solcher Wucht zugeschlagen, dass der Maßkrug zu Bruch ging, das Opfer wurde schwer verletzt. Eigentlich sollte heute das Urteil gesprochen werden. Doch der Richter am Landgericht München will noch einen Wissenschaftler als Zeugen vernehmen.

Das für Montag erwartete Urteil im Prozess um den sogenannten Wiesnschläger vor dem Münchner Landgericht verschiebt sich um weitere zwei Tage. Der Vorsitzende Richter Manfred Götzl eröffnete die Beweisaufnahme bei der Verhandlung am Montag noch einmal, um einen Rechtsmediziner erneut als Zeugen zu hören.

Der Wissenschaftler sollte Auskunft darüber geben, mit welcher Kraft der Schlag erfolgte, den der 22-jährige Hauptbeschuldigte einem jungen Mann bei einem Wiesnbesuch im Oktober vergangenen Jahres versetzt hatte. Der Angeklagte hatte mit solcher Wucht zugeschlagen, dass der Krug dabei zu Bruch ging. Der Geschädigte erlitt zahlreiche Schnittwunden im Gesicht- und Kopfbereich, folgte aber dennoch dem Täter und dem 23-jährigen mitangeklagten Begleiter, die daraufhin auf den stark blutenden Mann einschlugen.

Beiden Männern wirft die Anklage gefährliche Körperverletzung vor. Die Staatsanwaltschaft hatte sieben Jahre und sechs Monate Haft für den Hauptbeschuldigten sowie eine 18-monatige Haftstrafe für seinen Begleiter gefordert. Die Verteidigung hatte auf Bewährungsstrafen plädiert.

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