"Nichts für schwache Nerven": Dieser Prozess gleicht einem Horrorfilm

Es ist eine grausame Tat, mit der sich das Landgericht München II befasst: Ein Mann soll seiner Frau den Kopf abgeschnitten haben.
John Schneider
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Mordprozess: Der 37-jährige Angeklagte sitzt vor Verhandlungsbeginn in einem Gerichtssaal des Strafjustizzentrums. Der Mann soll seine getrennt von ihm lebende Ehefrau enthauptet haben.
Mordprozess: Der 37-jährige Angeklagte sitzt vor Verhandlungsbeginn in einem Gerichtssaal des Strafjustizzentrums. Der Mann soll seine getrennt von ihm lebende Ehefrau enthauptet haben. © Sven Hoppe, dpa

Der Vorsitzende Richter Thomas Bott hat Zuschauer und Prozessbeteiligte noch gewarnt: "Das ist nichts für schwache Nerven." Gemeint sind die Bilder vom Tatort, einem Badezimmer in einer Kraillinger Wohnung, die am Dienstag auf eine Leinwand im Gerichtssaal projiziert werden. Das viele Blut und ein beinahe komplett abgetrennter Kopf lassen an einen besonders grausamen Horrorfilm denken.

Eine junge Polizistin (24) schildert anhand dieser Bilder vom Tatort, wie sie die Leiche am 14. Juni 2025 in der Badewanne vorgefunden hatte. Sie sei geschockt gewesen, erinnert sich die Polizistin.

Der Mann auf der Anklagebank verfolgt den Prozess aufmerksam, macht sich Notizen, zeigt aber keinerlei Regung, weder bei der Verlesung der Anklage noch beim Anblick der Bilder vom Tatort.

Die Ermordete wollte sich scheiden lassen 

Dem 37-Jährigen wird vorgeworfen, die Mutter seiner drei Kinder getötet zu haben, weil sie sich von ihm scheiden lassen wollte. Außerdem habe er ein Ermittlungsverfahren wegen Betruges verhindern wollen. Er hatte laut Anklage nicht nur seine eigenen drei Kinder, sondern auch fremde Kinder als seine eigenen ausgegeben und für sie unrechtmäßig Sozialleistungen bezogen.

Laut Staatsanwaltschaft wollte der Angeklagte die Trennung von seiner Frau nicht akzeptieren.
Laut Staatsanwaltschaft wollte der Angeklagte die Trennung von seiner Frau nicht akzeptieren. © Sven Hoppe/dpa

Laut Anklage war der 37-Jährige 2022 ohne seine Ehefrau als Flüchtling aus dem Jemen nach Deutschland gekommen. Im April 2025 reiste seine Frau im Rahmen des Familiennachzugs mit sechs Kindern hinterher – nur drei stammten aus der Beziehung mit dem 37-Jährigen.

Doch die Beziehung des Paares war zu diesem Zeitpunkt bereits von häuslicher Gewalt und Drohungen geprägt. Nur drei Wochen nach der Einreise der Frau sprach die Polizei dem Mann bereits einen Platzverweis für die gemeinsame Wohnung und das erste von mehreren Kontaktverboten aus. Der Mann setzte den Ermittlungen zufolge seine Drohungen jedoch fort.

Die Anzeigen zog die Frau trotzdem nicht zurück. Stattdessen wollte sie sich scheiden lassen und zudem den Sozialleistungsbetrug ihres Mannes und dessen Bruders anzeigen. Für den 37-Jährigen ein "Problem", das nur durch die Tötung seiner Ehefrau behoben werden konnte, so die Anklage.

Als der Vorsitzende Richter fragt, ob sich der Angeklagte zu den Vorwürfen oder den persönlichen Verhältnissen äußern werde, erklären die Verteidiger für ihren Mandanten, dass keinerlei Angaben gemacht werden. Und schieben ein "derzeit" nach. Möglicherweise wird es also zu einem späteren Zeitpunkt eine Einlassung des Angeklagten geben.

Und dann verschlägt es der Polizistin die Sprache

Lange Zeit berichtet die Polizistin im Zeugenstand nüchtern, scheinbar ruhig, was sie am Tattag erlebt hat. So habe sie gleich erkannt, dass der Kopf des Opfers unnatürlich verdreht war und die Verletzungen "mit dem Leben nicht vereinbar waren". Ihre bittere Bilanz: Das Opfer hat "ja alles gemacht, was im Prinzip geht. Es hat halt nicht gereicht."

Erst als sie gefragt wird, wie es ihr heute mit dem Vorfall gehe, verschlägt es der Polizistin die Sprache. Sie ringt um Fassung, wischt sich ein paar Tränen aus den Augen. Sie habe ebenso wie ihre Kollegen danach Hilfe in Anspruch genommen, berichtet sie.

Der Prozess wird fortgesetzt. Ein Urteil könnte am 9. Oktober gefällt werden.

Anmerkung der Redaktion: Da zu diesem Thema nicht mehr sachlich diskutiert wurde und es vermehrt zu Beleidigungen kam, sehen wir uns gezwungen, die Kommentarfunktion für diesen Artikel nun zu sperren.

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