Neues Flüchtlings-Gesetz entlastet Münchner Amtsgericht
Die hohe Zahl an unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen bringt das Münchner Amtsgericht an die Grenzen seiner Belastbarkeit. Zum 1. November tritt deshalb ein Gesetz in Kraft, das die Situation für die Mitarbeiter verbessern soll.
München - Für die Klärung der Vormundschaft dieser Kinder und Jugendlichen ist ab dann nicht mehr das Gericht am Aufgriffs-, sondern dasjenige am Betreuungsort zuständig.
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Die Änderung sei "ein ganz wichtiger Schritt", sagte Bayerns Justizminister Winfried Bausback (CSU) am Mittwoch. Denn die Anzahl der Verfahren hat sich deutlich erhöht. Während 2013 noch 812 Vormundschaftsfälle beim Amtsgericht eingingen, sind es heuer bereits 3287 - der restliche Oktober sowie die Monate November und Dezember 2015 nicht eingerechnet.
Trotz der neuen Rechtsprechung ist es nach Aussage Bausbacks notwendig, insgesamt "zu einer Begrenzung dieses Flüchtlingsstroms in Deutschland zu kommen, weil es einfach taktisch nicht unbegrenzt machbar ist".
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