Neonazi Wiese sitzt weiter
MÜNCHEN - Der Münchner Neonazi darf nicht auf Bewährung aus dem Knast. Das hat das Oberlandesgericht München entschieden. Begründung: Bei Martin Wiese sei kein "charakterlicher Wandel" feststellbar.
Der Rädelsführer der Münchner Neonazis, Martin Wiese, wird vorerst nicht aus dem Gefängnis entlassen. Das Oberlandesgericht München lehnte nach Angaben vom Donnerstag einen Antrag Wieses ab, ein Drittel seiner siebenjährigen Haftstrafe zur Bewährung auszusetzen.
Dies sei „unter Berücksichtigung des Sicherheitsinteresses der Allgemeinheit“ nicht zu verantworten, hieß es zur Begründung. Der Beschluss ist rechtskräftig. Wieses politische Einstellung sei nach wie vor von nationalsozialistischem Gedankengut geprägt, hieß es in dem auf den 17. April 2008 datierten Beschluss. Das Gericht erkenne keinen „dauerhaften charakterlichen Wandel“. Weitere Straftaten seien zu befürchten. Die für eine vorzeitige Haftentlassung erforderliche günstige Prognose könne nicht gestellt werden.
Wiese könne im Laufe seiner Haft noch weitere Anträge stellen. Es sei jedoch unwahrscheinlich, dass er vorzeitig entlassen werde, sagte eine Gerichtssprecherin.
Rädelsführer der "Kameradschaft Süd"
Wiese war im Mai 2005 unter anderem wegen der Rädelsführerschaft in einer terroristischen Vereinigung verurteilt worden. Das Gericht urteilte damals, es sei Ziel des Kreises um Wiese, das demokratische System in Deutschland zu beseitigen und durch eine Staatsform nationalsozialistischer Prägung zu ersetzen.
Wiese und weiteren Mitgliedern der rechtsextremistischen „Kameradschaft Süd“ wurde auch vorgeworfen, einen Anschlag am Tag der Grundsteinlegung des jüdischen Kulturzentrums in München am 9. November 2003 geplant zu haben. Konkrete Pläne dafür hatten die Terroristen nach Ansicht des Gerichts aber nicht.