Nachmieter gesucht: Der Vermieter ist völlig frei

Amtsgericht: Wenn der Mieter einen Nachmieter präsentiert, muss dieser nicht akzeptiert werden
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MÜNCHEN - Amtsgericht: Wenn der Mieter einen Nachmieter präsentiert, muss dieser nicht akzeptiert werden

Ein Vermieter muss einen vom Mieter ausgesuchten Nachmieter nicht akzeptieren. Dies hat das Amtsgericht München in einem am Montag veröffentlichten Urteil klargestellt (Az.: 412 C 3825/08).

Im vorliegenden Fall waren die Mieter einer Münchner Wohnung Ende September 2007 ausgezogen. Sie hatten sich um Nachmieter bemüht, die ihre Küche und weitere Einrichtungsgegenstände für 10 000 Euro übernehmen wollten. Die Vermieter akzeptierten diese Nachmieter jedoch nicht und suchten neue Mieter. Die wollten die Einrichtung allerdings nicht haben.

Die ehemaligen Mieter waren der Ansicht, ihre Vermieter hätten die von ihnen ausgesuchten Nachmieter nicht ablehnen dürfen. Deshalb sollten sie den Schaden ersetzen, der ihnen entstanden sei: Sie hätten die Gegenstände nicht oder nur zu einem niedrigeren Preis verkaufen können. Als die Vermieter sich weigerten, erhoben die ehemaligen Mieter Klage vor dem Amtsgericht München.

Der Richter gab ihnen jedoch nicht Recht: Es gebe keine vertragliche Vereinbarung, in der sich die Vermieter bereit erklärt hätten, Nachmieter zu akzeptieren. Ein Vermieter sei grundsätzlich nicht verpflichtet, einen bestimmten Nachmieter anzunehmen oder dem Mieter die Ablöse von Einrichtungsgegenständen zu ermöglichen. Bei der Auswahl des Nachmieters sei er völlig frei. Wer einen Nachmieter stelle, habe lediglich einen Anspruch darauf, aus dem Mietverhältnis entlassen zu werden. Er könne nicht verlangen, dass mit diesem Nachmieter auch ein Mietvertrag abgeschlossen wird. Das Urteil ist rechtskräftig.

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