Nachbar missbraucht Jungen: Vier Jahre Haft

312 Taten sind angeklagt, vier Jahre muss der Täter ins Gefängnis. Das Opfer leidet bis heute.
von  John Schneider
Das Gericht spricht den angeklagten Nachbarn schuldig.
Das Gericht spricht den angeklagten Nachbarn schuldig. © Uli Deck/dpa

München - Sechs Jahre lang wurde der kleine Peter (Name geändert) von einem Nachbarn sexuell missbraucht. Als die Serie begann, war der Bub sechs Jahre alt. Erst als er in die Pubertät kam, fand Peter G. (heute 28) die Kraft, sich von dem Mann zu lösen und seine eigene Sexualität zu entdecken.

Der geständige Nachbar (42) wird für 312 Fälle des sexuellen Missbrauchs, beziehungsweise schweren sexuellen Missbrauchs, vier Jahre ins Gefängnis gehen müssen. So das Urteil der Jugendkammer des Landgerichts. Kein angenehmer Ort für Männer, die sich an Kindern vergangen haben, weiß auch die Vorsitzende Richterin Regina Holstein.

Das Opfer leidet bis heute unter dem Missbrauch

In ihrer Urteilsbegründung stellt sie die Diskrepanz zwischen Täter und Opfer heraus. Während der Angeklagte inzwischen ein glücklicher Mensch sei, der in jener "Findungsphase" von 1997 bis 2003 auch durch den Missbrauch des Buben seine Sexualität gefunden und inzwischen seinen gleichgeschlechtlichen Partner geheiratet hat, leidet sein Opfer bis heute. Die Mutter hatte berichtet, dass ihr Kind wenig spricht und unglücklich sei.

Sie sei seinerzeit froh gewesen, dass sich der Nachbar um ihren Buben kümmerte, mit ihm auch Ausflüge machte. Von dem Missbrauch ahnte sie nichts. Der 42-Jährige hat Peter G. als Ausgleich 10.000 Euro angeboten. Doch sein Opfer lehnt diese Art von "Freikaufen" ab. Das Geld wird stattdessen an eine gemeinnützige Organisation gehen.

Lesen Sie hier: Prozess am Amtsgerich - Eine Ärztin wird zur Diebin

merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.