Nach Vergewaltigung in der Milchbar: Täter stellt sich

MÜNCHEN - Der Mann, der vor knapp zwei Wochen in der Milchbar eine Studentin vergewaltigt hat, hat beim Kommissariat für Sexualdelilkte ein Teilgeständnis abgelegt - Der 28-Jährige will die junge Frau nur angefasst und am Busen begrapscht haben. Vermutlich eine Schutzbehauptung.
Kleinlaut und mit einem Anwalt an seiner Seite hat sich der Mann, der Ende März eine 24-jährige Studentin in der Milchbar vergewaltigte (AZ berichtete), der Polizei gestellt. Am Dienstag meldete er sich der 28-Jährige beim Kommissariat K 15, zuständig für Sexualdelikte, und legte ein Teilgeständnis ab. Die Studentin aus Niedersachsen war zu Besuch in München. Am 27. März ging sie abends mit einer Freundin in die Milchbar. An der Bar versuchte sie ein Mann anzumachen. Die Studentin ließ ihn abblitzen. Doch der Typ ließ nicht locker. Das ganze ging so weit, dass ein anderer Gast eingriff und den aufdringlichen Kerl schließlich verscheuchte.
Vergewaltigung: Dem Täter droht bis zu 10 Jahren Gefängnis
Gegen 9 Uhr morgens, die Putztruppe hatte in der Milchbar bereits damit begonnen, sauber zu machen, wollte sich die Studentin auf den Heimweg machen. Vorher ging die 24-Jährige noch zur Toilette. Weil das Damen-WC durch Reinigungskräfte blockiert war, benutzte sie die Herren-Toilette. Als sie den Raum betrat, kam ihr der aufdringliche 1,90-Mann entgegen. „Er zerrte sie in eine Kabine“, berichtete ein Polizeisprecher, „blockierte die Tür und missbrauchte die Frau." Als das Opfer um Hilfe rief und um sich schlug, flüchtete der Sex-Gangster. Eine Putzfrau fand wenig später die völlig verängstigte 24-Jährige.
Der Täter schildert den Vorfall auf der Toilette dagegen ganz anders. Er habe die junge Frau nicht vergewaltigt, behauptet der 28-Jährige. Er habe ihr lediglich an den Busen gefasst und sie begrapscht. Bei der Vernehmung zeigte sich der 28-Jährige, der zuvor nie bei der Polizei aufgefallen war, reumütig und zerknirscht. Sein Verhalten könnte allerdings auch nur Taktik sein. laut Paragraph 177 Strafgesetzbuch kann eine Vergewaltigung mit bis zu zehn Jahren Gefängnis bestraft werden. Sollte der ermittelnde Staatsanwalt allerdings nur Anklage wegen sexuelle Nötigung erheben, könnte der Mann im günstigsten Fall mit einer sechsmonatigen Haftstrafe davonkommen.
rah