Nach Sturz: Radlerin will 85.000 Euro Schmerzensgeld

Die Frau erlitt schwerste Verletzungen bei einem Radrennen auf der BMW-Teststrecke.
John Schneider
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Der Vergleich liegt weit unter den Vorstellungen des Unfallopfers. (Symboldbild)
Der Vergleich liegt weit unter den Vorstellungen des Unfallopfers. (Symboldbild) © Arne Dedert/dpa/Symbolbild

München - Es geht ihr gar nicht gut. Auch fünf Jahre nach dem Unfall auf der BMW-Teststrecke in Aschheim hat Claudia P. (46, Name geändert) schwer an den Folgen zu leiden. Das sieht man der Erzieherin deutlich an.

Fünf Jahre liegt der Unfall zurück

Im Prozess am Landgericht München II hat sie große Probleme der Verhandlung zu folgen, an einer Stelle bricht sie in Tränen aus. Was war damals geschehen? Bei einem vereinsinternen Radrennen im Juni 2016 war ein Radler auf sie aufgefahren.

Die Frau überschlug sich und blieb dann mit verschiedenen Brüchen, offenen Wunden an Schulter und Ellbogen und einem Hirntrauma auf dem Asphalt liegen. Claudia P. macht Schadenersatz in Höhe von 25.000 Euro unter anderem für ihren Verdienstausfall geltend.

Die 46-Jährige leidet immer noch an Schmerzen

Nach Wochen im Schwabinger Krankenhaus war sie auch danach nicht in der Lage in ihren alten Job zurückzukehren. Noch größer ist die Forderung beim Schmerzensgeld. Mindestens 85.000 Euro sollen es nach ihrer Vorstellung werden. Die 46-Jährige leidet schließlich immer noch an erheblichen Schmerzen, neurologischen Ausfällen und psychischen Einschränkungen.

Keine Erinnnerung an den Unfall

An den Unfall hat sie selbst keine Erinnerung. Nur die erste Runde auf der Teststrecke ist ihr noch im Gedächtnis. Dann nichts mehr. Der Mann hinter ihr war deutlich schneller unterwegs. Er berichtet gestern, dass er versucht habe, bei dem Zeitfahren bei starkem Regen und schlechter Sicht seine Ideallinie zu fahren: "Ich habe sie nicht gesehen."

Da sich der Unfall aber bei einem Radrennen ereignete, haftet er nach bisheriger Rechtsprechung wohl nicht. Bei Sportveranstaltungen wie Fußballspielen oder Radrennen sind die Teilnehmer auf eigenes Risiko dabei. Gehaftet wird nur bei groben Regelverstößen.

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Die Richterin bringt einen Vergleich auf den Weg

Die besondere Tragik des Falles lässt aber auch die Versicherung - die bereits 16.000 Euro geleistet hat - nicht kalt und Richterin Andrea Holzhauer gelingt es, einen Vergleich auf den Weg zu bringen. Die Versicherung zahlt weitere 10.000 Euro und damit sind alle Ansprüche abgegolten.

Wird sich das Unfallopfer damit zufriedengeben?

Das ist weit weniger, als sich Claudia P. erhofft hat, aber angesichts der hohen rechtlichen Hürden für ihre Klage vielleicht besser als gar nichts. Die Parteien haben jetzt erstmal Zeit, sich den Vergleich durch den Kopf gehen zu lassen. Falls dieser nicht zustande kommt, will die Richterin im November ihre Entscheidung bekannt machen.

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6 Kommentare
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  • Voorentief am 02.09.2021 13:47 Uhr / Bewertung:

    Auch wenn die Rechtslage klar ist und eigentlich kein Anspruch besteht. A bissl was geht immer.

  • tutnixzursache am 02.09.2021 12:49 Uhr / Bewertung:

    so weichen Richter immer wieder eigentlich klare Gesetze auf und schüren damit diese Mentalität "irgendwer ausser mir muss doch Schuld sein und bezahlen".

  • am 02.09.2021 09:39 Uhr / Bewertung:

    Mich würde schon mal interessieren, ob nicht zumindest zum Teil auch der Veranstalter haftet: Offenbar war der Regen so stark, dass der auffahrende Radler die Verunglückte nicht gesehen hat. Wäre es bei einer solchen Wetterlage nicht die Pflicht des Veranstalters gewesen, das Rennen abzusagen? Einfach zu sagen, "ihr eigenes Risiko" geht m.E. nicht. Ich selbst war lange Jahre Vorsitzende eines Vereins (kein e.V.). Bei Ausflügen mussten wir stets darauf achten, dass das Busunternehmen Veranstalter war, damit im Falle eines Unfalles die Haftung nicht auf die einzelnen Vorstandsmitglieder zurückfiel.

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