Nach Sturz in Berghütte im Rollstuhl: Grafinger verklagt Hüttenwirt

München - Franz K. (Name geändert) kommt im Rollstuhl zur Verhandlung am Oberlandesgericht. Der 48-Jährige ist nach einem Sturz in der Tutzinger Hütte (an der Benediktenwand) querschnittsgelähmt. Für den tragischen Unfall macht der Grafinger den DAV und den damaligen Hüttenwirt verantwortlich. Er fordert Schmerzensgeld und Schadenersatz – insgesamt 1,35 Millionen.
So soll sich der Unfall ereignet haben: Am 28. Oktober 2016 war Franz K. mit Freunden in den Bergen. Man übernachtete auf der Tutzinger Hütte. Zuvor wurde aber noch mit viel Alkohol gefeiert. Gegen Mitternacht ging Franz K. auf die Toilette und verwechselte bei der Rückkehr in sein Zimmer seine Zimmertür mit einer Fluchttür nach draußen. Obwohl ein Schild in Augenhöhe auf diese Funktion hinwies.
Hinter der Tür: eine Plattform. Ohne Geländer. Franz K. stürzte dreieinhalb Meter tief auf eine Steinmauer und brach sich mehrere Wirbel. Er wurde schnell gefunden und nach Murnau ins Krankenhaus geflogen. Doch die Lähmung war nicht mehr zu heilen.
Gericht sieht Mitverschulden beim Opfer
Vor Gericht läuft es gestern nicht gut für den 48-Jährigen. Das Oberlandesgericht sieht ein deutliches Mitverschulden des Opfers. 80 bis 90 Prozent der Schuld muss sich Franz K. demnach selber zuschreiben lassen.
Das Landgericht war in erster Instanz noch von nur 40 Prozent Mitschuld ausgegangen. Der betrunkene Mann habe die Kennzeichnung als Fluchttür nicht beachtet. Auf der anderen Seite sei das fehlende Geländer ein eklatanter Sicherheitsmangel gewesen.
Der Senat schlägt einen Vergleich vor. 15 Prozent der Klagesumme sollten die Beklagten tragen. Das wären immer noch über 200.000 Euro. Sollte der Vergleich scheitern, wird der Senat im September urteilen. Franz K. bleibt trotz des Rückschlags gefasst – und das hat einen Grund: "Ich möchte mit der Sache endlich abschließen."
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