Nach Ski-Unfall: Lehrerin will Schmerzensgeld – und bekommt es auch

Weil der Anwalt des Beklagten fehlt, wird der Mann zur Zahlung von 20.500 Euro verurteilt.
John Schneider
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Die Klägerin.
Die Klägerin. © jot

München - Skifahren ist ihre große Leidenschaft. Hanna K. (50, Name geändert) steht auf den Skiern seit sie drei Jahre alt ist, erzählt sie am Dienstag im Landgericht.

Badische Lehrerin: Ski-Unfall am Sudelfeld

Doch seit dem 6. März 2019 ist es vorbei mit der großen Leidenschaft. An diesem Tag kollidierte die badische Schuldirektorin am Sudelfeld mit einem anderen Skifahrer.

Unfallopfer musste zwei Mal operiert werden

Die 50-Jährige erlitt einen Kreuzbandriss und weitere Verletzungen am Knie. Sie musste zwei Mal operiert werden. Hanna K. berichtet gestern von ihrer Leidensgeschichte, den Operationen, den Monaten in der Reha und schließlich den eigenen Versuchen, wieder Sport zu treiben.

Aber es gibt jetzt viele Dinge, die sie früher gerne machte und jetzt nicht mehr machen kann, weil das Knie immer noch zu wacklig ist. Joggen? Fehlanzeige. Mountainbike? Geht nicht. Klettern? Kein Gedanke.

Frau hat dramatische Unfallfolgen davongetragen

Auch im Unterricht ist die Sportlehrerin jetzt gehandicapt, kann den Schülern viele Übungen, zum Beispiel beim Bockspringen, nicht mehr vormachen.

Zeugen des Unfalls gibt es keine, oder sie wurden jedenfalls bislang nicht gefunden, erklärt Richter Sven Thonig anhand der Aktenlage. Die Staatsanwaltschaft Traunstein hatte ein Strafverfahren mangels Strafanzeige oder öffentlichem Interesse eingestellt.

Zeugen gibt es nicht: Aussage gegen Aussage

So ist das Gericht zuallererst auf die Aussagen der Prozessgegner angewiesen. Und die schildern den Unfall naturgemäß ganz verschieden.

Hanna K. erklärt, dass sie auf der Hauptpiste unterwegs war, als der heute 79-jährige Unfallgegner von einer Nebenpiste auf die Hauptpiste einschwenkte. Wenn er dies tat, ohne auf die Skifahrer der Hauptpiste zu achten, wäre das ein Verstoß gegen die Skiregeln der FIS und er wäre allein verantwortlich für den Unfall, erklärt der Richter.

War der Mann auf der Hauptpiste oder nicht?

Aber der 79-jährige Pasinger sagt, dass er bereits auf der Hauptpiste unterwegs war, als es zur Kollision kam. Er selber sei nur leicht verletzt worden und möchte endlich mit dem Fall abschließen.

 Versäumnisurteil: Anwalt erschien nicht zum Prozess

Hanna K. will 20.500 Euro Schmerzensgeld unter Berücksichtigung eines Dauerschadens. Und die bekommt sie am Ende des Tages auch. Aber nicht, weil ihre Unfallversion bewiesen ist, sondern schlicht, weil der Anwalt des Pasingers nicht zum Termin erscheint.

Die Folge: Ein Versäumnisurteil, gegen das allerdings noch Einspruch erhoben werden kann. Gut möglich, dass der Fall im Mai dann noch einmal verhandelt wird.

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6 Kommentare
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  • am 17.02.2021 14:12 Uhr / Bewertung:

    Ohne (Vor-)Schuß kein Jus! Also keine anwaltschaftliche Vertretung!

  • Kadoffesalod am 17.02.2021 13:42 Uhr / Bewertung:

    Gerichte freuen sich wenn sie mit Versäumnisurteilen, Abweisungen wegen Fristabläufen, Formfehlern etc. Verfahren schnell beenden können. Die Justizgesetzgebung hat dafür extra die Möglichkeiten geschaffen, durch die hauptsächlich die juristisch nicht oder weniger versierten Verbraucher, Freiberufler, Kleingewerbler etc. um ihr Recht gebracht werden.

    Wenn ein Anwalt nicht zum Prozess erscheint, kann das mehrere Gründe haben. Selbst wenn der Anwalt selber Schuld ist und den Termin vergessen hat, ist es nicht in Ordnung dass dafür der Mandant, in diesem Fall der 79-jährige Unfallgegner, bestraft wird.

    Zumal man am Landgericht gar nicht frei entscheiden kann ob man sich einen Anwalt nimmt oder nicht. Am Landgericht herrscht bei solchen Verfahren Anwaltszwang.

    Anwälte sind zudem ein Organ der Rechtspflege und unterliegen staatlicher Kontrolle betreffend Ausbildung und Zulassung. Da ist es besonders unfair wenn solche Fehler der Mandant ausbaden muss.

  • am 16.02.2021 21:31 Uhr / Bewertung:

    zahlt der Anwalt

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