Nach Schlägen ins Gesicht: Frau ersticht Ehemann
MÜNCHEN - Ihr Mann hat sie geschlagen, da ist die Ehefrau ausgerastet und hat ihn erstochen. Das Messer hatte das Herz des Mannes durchbohrt, der binnen weniger Minuten verblutete.
Zum Auftakt ihres Münchner Prozesses hat die 30-Jährige am Montag die Bluttat vom Januar gestanden. „Er hat mich mehrfach ins Gesicht geschlagen“, sagte die Toilettenfrau. Ihr sei schwarz vor Augen geworden, sie habe das Messer genommen – „dann ist das Unglück passiert, ich habe gestochen“. Sie frage sich täglich, warum sie das getan habe, beteuerte die Serbin unter heftigen Tränen. Das Messer hatte das Herz des Mannes durchbohrt, der binnen weniger Minuten verblutete. Gegen seine Frau lautet die Anklage auf Totschlag.
Das Messer hatte das Herz des Mannes durchbohrt
Die Angeklagte und ihr Mann waren seit 2005 ein Paar – mit zwei gemeinsamen Kindern. Sie hatten nach Angaben der 30-Jährigen nach nur dreitägiger persönlicher Bekanntschaft geheiratet. Zunächst habe ihr Mann Tag und Nacht gearbeitet, „damit wir alles haben“. Als sie noch vor der Geburt der jetzt vierjährigen Tochter eine Tätigkeit als Toilettenfrau in einem Biergarten aufgenommen habe, „hat er zu arbeiten aufgehört“. Ihr Mann sei nur noch am Computer gesessen, während sie in Doppelschichten geschuftet habe.
"Schlag lieber mich als das Kind"
Am Tattag wollte die Kleine nach Schilderung der Mutter nach draußen zum Spielen und habe geschrien. Ihr Mann habe das Kind gepackt und geschlagen. „Ich habe die Kleine genommen und gesagt, schlag lieber mich als das Kind“, erinnerte sich die Angeklagte. Ihr Mann habe sie zunächst mit der Faust und dann mit der flachen Hand ins Gesicht geschlagen, wobei ein Zahn teilweise abgebrochen sei. Da habe sie das Küchenmesser genommen und zugestochen. Die Klinge drang 13 Zentimeter tief in die Brust ein. Sie habe das Blut zu stillen versucht und dann die Polizei gerufen, sagte die 30-Jährige heftig weinend. Das Gericht hat die Anklage gegen sie mit der Maßgabe zugelassen, dass auch eine Verurteilung wegen Mordes in Betracht kommen könnte. Der Prozess wird voraussichtlich vier Tage dauern.
dpa