Nach Räumungsklage: Rechtsstreit um das Kult-Kino am Sendlinger Tor in München droht zu eskalieren

Die Betreiberfamilie Preßmar des Filmtheaters am Sendlinger Tor in München geht gegen die Räumung in Berufung.
Adrian Prechtel
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Das Filmtheater am Sendlinger Tor: Hier läuft "Rehragout-Rendezvous", die Fassade ist aber noch vom FC Bayern belegt.
Das Filmtheater am Sendlinger Tor: Hier läuft "Rehragout-Rendezvous", die Fassade ist aber noch vom FC Bayern belegt. © RBR

München - Am Montag hatte das Landgericht München der Klage des Hausbesitzers stattgegeben und entschieden, dass das Filmtheater am Sendlinger Tor geräumt werden kann. "Das Gericht ist der Auffassung des Klägers gefolgt, dass die Pacht marktunüblich niedrig sei und hat einen Herausgabeanspruch der Verpächter Gemeinschaft bejaht", hieß es im Urteil.

Kult-Kino am Sendlinger Tor: Betreiber legen gegen Räumungsklage Berufung ein

Am Mittwoch haben sich die Betreiber, Fritz und sein Sohn Christoph Preßmar, entschieden, den Rechtsstreit, der seit Jahren tobt, eine Stufe weiterzugehen und gegen das Urteil Berufung eingelegt.

In einer Pressemitteilung erklären die Preßmars dazu: "Der vom Gericht bestellte Sachverständige kommt in seinem Gutachten zum Ergebnis, dass die marktübliche Pacht für so ein betriebswirtschaftlich schwieriges Einzelhaus, dass zudem unter Denkmalschutz steht, zwischen Euro 90.000 bis 120.000 Euro Jahrespacht liegt. Er hält entgegen der Ansicht des Gerichts, das Objekt für schwer anderweitig vermietbar."

Betreiber-Familie des Filmtheaters in München: Haben ungewöhnlich hohe Pacht gezahlt

Das Kino wurde 1956 von den Preßmars gepachtet. Im Vertrag von damals sind als Pachtzins 14 Prozent vom Netto-Eintrittskartenverkauf und zwei Drittel Gewinnbeteiligung am Kino vereinbart. Dazu rechnen die Preßmars vor: "In den rund siebzig Jahren zwischen 1956 und 2019 betrug die Jahres-Durchschnittspacht inflationsbereinigt unter diesen Umständen sogar knapp 190.000 Euro. Einschließlich der an die Verpächter bezahlten Gewinnanteile ergibt sich in den 70 Jahren eine Jahres-Durchschnittspacht von 253.020 Euro".

Das sei sogar eine ungewöhnlich hohe Pachtleistung. Weiter heißt es: "Dass die geleisteten Pachtzahlungen in den letzten Jahren gesunken sind, ist der allgemeinen Entwicklung der Kinobranche geschuldet." Während des Rechtsstreits haben die Pächter mehrfach angeboten, die Mindestjahrespacht auf die Schmerzgrenze von 120.000 Euro anzuheben.

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Fritz und Christoph Preßmar: "Wir hoffen auf Einsicht und Vernunft des Klägers"

"Wieso also das Gericht trotzdem davon ausgeht, dass eine Neuverpachtung der Räume als Kino deutlich höhere Pachtverträge hätte erzielen können, bleibt angesichts der Feststellungen des Gutachters und unseren Angeboten unverständlich. Wir erachten die Einschätzung des Gerichts in diesem Punkt für nicht wirtschaftlich vernünftig."

Die Schlussfolgerung: "Aus diesem Grund bleibt uns leider nur der Rechtsweg der Berufung gegen das in unseren Augen nicht sachgerechte Urteil. Wir betonen aber ausdrücklich, dass wir jederzeit bereit sind, über Pachtvertragsänderungen zu verhandeln, um das Kino in seinem heutigen exzellenten Zustand (neue Bestuhlung, neue Server, Modernisierung der Klimaanlage) zu erhalten. Im Falle einer Räumung des Kinos, droht dem Kino, als denkmalgeschütztes Gesamtensemble die innere Zerstörung, da der Kläger angedeutet hat, das Inventar nicht übernehmen zu wollen. Wir hoffen auf Einsicht und Vernunft des Klägers, dass es zu dieser Zerstörung nicht kommen muss."

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  • MonacoFranze am 17.08.2023 12:18 Uhr / Bewertung:

    Ja, hier muss ich der Pächterfamilie in Gänze zustimmen.
    Ich kann einfach nicht nachvollziehen, warum das Gericht dem Neoliberalen Konzept folgen muss, und die Erhaltungswürdigkeit einer so besonderen Einrichtung nicht zu schätzen weiß (?)
    Soweit zum "Nostalgischen" Faktor.
    Aber sachlich gesehen, finde ich der Rechnung nach die Pacht durchaus üppig.
    Allein wg. des Rückgangs des Kinogeschäfts, für was die Pächterfamilie nichts kann, darauf zu schließen dass die Pacht zu niedrig wäre, halte ich für zynisch.
    Ein Gericht kann jederzeit einen Vergleich vorschlagen, und die Parteien zu einer Einigung anregen.
    Noch dazu, wenn die Familie bereits einen aktzeptablen Vorschlag gemacht hat.
    Sich in der Mitte zu treffen, halte ich hier für dringend geboten!
    Wenn es sein muss, würde ich sogar als Stadt München dem Kino in Sachen Pacht unter die Arme greifen.
    Sonst ist auch für jedes marode Unternehmen Geld da, und hier handelt es sich um echtes Kulturgut!
    Hallo Stadt München, aufgewacht!

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