Nach OEZ-Amoklauf: Polizei zieht Bilanz in Sachen Trittbrettfahrer

Die Straftaten wurden vor allem in Sozialen Netzwerken im Internet oder über Kurznachrichtendienste angedroht, teilte die Polizei mit. Zahlreiche Verfahren seien noch nicht abgeschlossen.  
dpa |
X
Sie haben den Artikel der Merkliste hinzugefügt.
zur Merkliste
Merken
0  Kommentare
lädt ... nicht eingeloggt
Teilen  AZ bei Google News
Das Mahnmal am Erinnerungsort für den Münchner Amoklauf.
Tobias Hase/dpa Das Mahnmal am Erinnerungsort für den Münchner Amoklauf.

Die Straftaten wurden vor allem in Sozialen Netzwerken im Internet oder über Kurznachrichtendienste angedroht, teilte die Polizei mit. Zahlreiche Verfahren seien noch nicht abgeschlossen.

Heilbronn - Nach dem Amoklauf von München im Juli 2016 hatten Trittbrettfahrer mit Drohungen in sozialen Netzwerken mehrere Polizeieinsätze ausgelöst.

Damals kündigte die Polizei an, die Täter nicht nur strafrechtlich zu verfolgen, sondern ihnen auch die Kosten für die Polizeieinsätze in Rechnung zu stellen. Gegenüber der Heilbronner Stimme zog die Polizei nun Bilanz.

Insgesamt registrierte die Polizei demnach seit dem Amoklauf am OEZ 49 Vorfälle von Trittbrettfahrern. 32 davon wurden als Straftaten eingestuft, in 29 Fällen handelte es sich dabei um Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten (§ 126 StgB).

In "mehreren Fällen" wurde den überführten Tätern tatsächlich die Einsatzkosten in Rechnung gestellt, teilte ein Sprecher der Münchner Polizei mit. "Im Durchschnitt lag die Höhe des Kostenbescheids bei 500 Euro", sagte der Sprecher dem Blatt.

Zahlreiche Verfahren seien aber noch nicht abgeschlossen. Die Straftaten seien vor allem in Sozialen Netzwerken im Internet oder über Kurznachrichtendienste angedroht worden, hieß es weiter. Das Hauptmotiv für die Drohungen war laut Polizei "Geltungsbedürfnis".

Lesen Sie hier:

Lädt
Anmelden oder registrieren

Zum Login
Zu meinen Themen hinzufügen

Hinzufügen
Sie haben bereits von 15 Themen gewählt

Bearbeiten
Sie verfolgen dieses Thema bereits

Entfernen
Um "Meine AZ" nutzen zu können, müssen Sie der Datenspeicherung zustimmen.

Zustimmen
 
0 Kommentare
Bitte beachten Sie, dass die Kommentarfunktion unserer Artikel nur 72 Stunden nach Veröffentlichung zur Verfügung steht.
Noch keine Kommentare vorhanden.
merken
Nicht mehr merken
X

Sie haben den Inhalt der Merkliste hinzugefügt.