Nach Lufthansa-Flug: Verzweifelte Münchnerin will ihr Gepäck zurück
Aus dem Flieger steigen, zum Gepäckband marschieren, Koffer mitnehmen und ab nach Hause. So entspannt läuft es normal ab, wenn man von einer Flugreise heimkehrt. Nicht so bei Agnes R. aus München.
Sie ist am 9. Januar 2026 mit Lufthansa von San Diego in den USA nach München geflogen. Das Unglaubliche: Sie hat ihren Koffer seither nicht mehr gesehen. Seit über 50 Tagen jagt sie nun schon ihrem Gepäckstück hinterher. Und niemand scheint zu wissen, wo er abgeblieben ist.
Seit Wochen hat sie zig Mal telefoniert und Mails geschrieben. An Lufthansa, Opus Logistic (arbeitet im Auftrag der Lufthansa), DPD. Rein theoretisch hätte der Koffer aus den USA nach Bayern nachtransportiert werden müssen und dann von der Logistikfirma an den Paketdienstleister übergeben werden sollen, um dann bei Besitzerin R. zu landen. Aber dem ist nicht so.
Die Gepäckstücke fliegen nicht von San Diego nach München mit
Gefunden worden ist ihr Globetrotter-Koffer in den auffälligen Farben Lila und Türkis bisher nicht. Obwohl R. sämtliche Daten zu Flug, Gepäck und dessen Versendung zusammengetragen hat.

Die verzweifelte Passagierin schildert der AZ, was zunächst vor dem Abflug in den USA passierte: Der Pilot habe durchgesagt, dass die Startbahn am Flughafen San Diego sehr kurz sei und das Flugzeug zu schwer, um abheben zu können. Deswegen müsste ein Teil der Fracht ausgeladen werden. "So etwas ist noch nie passiert", sagt R., die die Strecke schon öfter zurückgelegt hat.
Zum Vergleich: Am Flughafen in Bayerns Landeshauptstadt sind die Startbahnen jeweils vier Kilometer lang, die in San Diego ist rund 2800 Meter kurz.
Dokumente der Großmutter sind im Koffer
Kurz vor München habe der Pilot sodann durchgesagt, dass die Gepäckstücke in San Diego ausgeladen worden seien. Die Passagiere sollten ihre Koffer und Taschen deswegen als verspätet melden. Das hat R. über die App gemacht. Sie wählte aus, dass ihr der Koffer nach Hause nachgeliefert werden sollte. Zu dem Zeitpunkt konnte die Münchnerin noch nicht ahnen, welche Koffer-Odyssee sich anschließen würde.
Darin befinde sich nicht nur Kleidung, wie die gebürtige Mexikanerin der AZ erzählt. Sie habe auch Fotos, Dokumente und Gegenstände ihrer Großmutter dabei gehabt. Diese war im vergangenen Jahr gestorben.
Die Lufthansa reagiert nicht auf AZ-Anfragen
Die Suche nach dem Koffer von offizieller Seite wirkt auf sie eher passiv. Aus ihrer Sicht hat sie bisher selbst mehr unternommen als die beteiligten Parteien. Sie findet das ungerecht und will nicht lockerlassen. Deswegen bittet sie auch die AZ um Unterstützung.
Die AZ hat mehrfach schriftlich bei der Lufthansa angefragt. Keine Reaktion. Auf der Homepage heißt es: "In einem komplexen Streckennetz kann es leider immer zu Problemen kommen. Wir kümmern uns um jedes verspätete oder beschädigte Gepäckstück."

Weiter heißt es grundsätzlich von Lufthansa: "Sie haben Anspruch auf Entschädigung für den Verlust Ihres Gepäckstücks, sofern Sie Ihr Gepäck innerhalb der Meldefristen (am Flughafen oder online) als verspätet gemeldet, die Inhaltsliste auf der Gepäckstatusseite ausgefüllt haben und Ihr Gepäck mehr als 21 Tage verspätet ist. Ist dies der Fall, müssen Sie Ihren Schadenersatzanspruch für den Verlust Ihres Gepäcks innerhalb von zwei Jahren geltend machen." Laut R. hat sie ihr Gepäck schon als verloren gemeldet.
DPD und Opus Logistic machen sich auf die Suche
Die AZ hat auch bei DPD und Opus Logistic nachgefragt. Bei DPD hat man daraufhin alles noch mal gecheckt, wie ein Sprecher versichert. "Stundenlang." Er erklärt das Prozedere so: Der Versender (in diesem Fall Opus) vergibt die Sendenummer, die Fahrer holen daraufhin die bereitgestellten Pakete ab.
Aber R.s Koffer wurde scheinbar nie dafür bereitgestellt, so stellt es sich für DPD dar. "Dieser Koffer ist von uns dort nie abgeholt worden." Auch wurde er demnach nie gescannt, weil es keinen Abholauftrag dafür gegeben habe. "Bei uns ist er definitiv nicht", so DPD.

Wo ist er dann? Auch Opus Logistic will der Sache nachgehen und braucht dafür: ein paar Tage Zeit. Das Unternehmen ist nach eigenen Angaben seit 1. Dezember 2025 im Auftrag der Lufthansa am Terminal 2 mit seinen Gepäckservices im Einsatz.
Opus: Rund 300 Gepäckstücke kamen ins Depot Neufahrn
Opus Logistic gibt sich ebenfalls Mühe, den Weg des Gepäckstücks nachzuzeichnen. Das Unternehmen teilt der AZ mit: "Wir können nachvollziehen, dass das Gepäckstück auf dem Vorfeld des Flughafen Münchens am 13. Januar 2026, um 19.32 Uhr, für den Versand vorbereitet wurde."
Der Koffer sei "mit rund 300 weiteren Gepäckstücken" am Folgetag gegen 12 Uhr mittags im Depot Neufahrn angeliefert worden. Dort scheint er aber nicht mehr zu sein: "Es sind keine Gepäckstücke in unserem Lager stehen geblieben."
Weiter lässt Opus wissen: "In dem von uns angewandten Verfahren ist es ausgeschlossen, dass Gepäckstücke unauffindbar sind. Insgesamt sind 997 Gepäckstücke angekommen, wurden bearbeitet und haben das Lager anschließend wieder verlassen."
Sie stehen mit der Besitzerin in Kontakt und hätten den Koffer am 7. Februar 2026 bei DPD als verloren gemeldet. Zudem forderte Opus Logistic eine Kameraauswertung für den Zeitraum von 14. bis 16. Januar 2026 bei DPD an, "um das Gepäckstück bei der Ankunft zu identifizieren und dessen Verbleib zu erforschen". Hierzu gab es noch keine Rückmeldung, heißt es.
Kofferverlust: Diese Rechte haben Betroffene
Nach 21 Tagen Verspätung gilt ein Koffer grundsätzlich als verloren. Taucht er innerhalb von drei Wochen wieder auf, ist er nur verspätet.
Die Verbraucherzentrale Hamburg teilt der AZ auf Anfrage mit: "Taucht der Koffer nicht innerhalb von 21 Tagen auf, sollte der Reisende seinen konkreten Schaden (Koffer und Inhalt) beziffern und die Airline unter Fristsetzung zur Zahlung auffordern." Gehe der Koffer verloren, "so steht dem Fluggast ein Anspruch auf Ersatz des Koffers und dessen Inhalt" zu. Die Haftungshöchstgrenze liege bei rund 1800 Euro.

Was wird ersetzt? "Der Wert, den der Koffer und dessen Inhalt zum Zeitpunkt des Verlustes hatten". Die Verbraucherzentrale teilt mit: "Viele Airlines schließen die Haftung für Bargeld, Schmuck und Elektrogeräte in ihren Beförderungsbedingungen aus." Deswegen gilt der Rat: "Informieren Sie sich vorab und nehmen Sie diese Dinge im Handgepäck mit."
Tipp: Kofferinhalt vorher fotografieren
Um keinen Streit über den Wert des Kofferinhaltes zu bekommen, lautet der Tipp: "Es kann ratsam sein, vor der Reise eine Liste der Gegenstände, die sich in dem Koffer befinden, anzufertigen oder den Inhalt zu fotografieren. Zudem ist es hilfreich, wenn noch Kaufbelege vorhanden sind."
Auch die Verbraucherschützer wissen: "Besonders ärgerlich ist, dass sich oftmals Dinge wie Andenken an die Reise in dem Koffer befinden. Diese haben gegebenenfalls keinen hohen materiellen, sondern nur einen persönlichen Wert." Wird man sich mit der Airline nicht einig, kann man zu einer Schlichtungsstelle gehen.
Die Suche nach R.s Eigentum war bisher nicht erfolgreich. Aber vielleicht passiert noch ein Koffer-Wunder.
- Themen:
- Deutsche Lufthansa AG

