Nach Insolvenz: Schwere Vorwürfe gegen die Gasteig-Gastro

München - Ihr Job steht auf dem Spiel, doch auf Geld warten die Mitarbeiter der Gasteig Kult und Speise GmbH schon seit fast zwei Monaten. Denn ihr Arbeitgeber hat ihnen das Kurzarbeitergeld nicht überwiesen und ist jetzt in die Insolvenz gegangen.
Nach einem Termin vor dem Arbeitsgericht am vergangenen Freitag hat sich jetzt die Gewerkschaft Nahrung Genuss Gaststätten (NGG) an die AZ gewandt, um den Fall öffentlich zu machen und Unterlagen geschickt, die belegen, was die Mitarbeiter erzählen.
Betreiber haben viele Lokale in München
Das war passiert: Am 25. Mai hatten die Betreiber von Gast, le Copain und dem Catering im Gasteig die Eröffnung des Insolvenzverfahrens beantragt. Marc Uebelherr, der die Gastro mit seinem Partner Uli Springer betrieben hat, kennen die Münchner von Lokalen wie dem "OhJulia" in der Hofstatt, dem "Fugazi No 15" am Baldeplatz oder dem "Salon Pitzelsberger" im Keller des Gärtnerplatztheaters, dem "The Grill" im Künstlerhaus, aber auch "Koi", "KvR" oder "le Copain Nr. 2".
Am 5. Juni haben sich Marc Uebelherr und seine Anwältin mit Mitarbeitern und der Anwältin des Betriebsrates vor Gericht wiedergetroffen. Es ging vor allem um das ausstehende Kurzarbeitergeld, das die Gasteig Kult und Speise GmbH von der Agentur für Arbeit erhalten, aber nicht an die Mitarbeiter ausbezahlt hat.
Plötzlich war die Geschäftsleitung nicht mehr erreichbar
113 Menschen haben in der Gastro vom Gasteig gearbeitet. Die meisten von ihnen haben lediglich den Mindestlohn verdient. Deshalb hatte der Betriebsrat der Kurzarbeit auch nur unter der Bedingung zugestimmt, dass das Kurzarbeitergeld um 15 Prozent aufgestockt wird, da die Mitarbeiter sonst in einer teuren Stadt wie München ihren Lebensunterhalt nicht bestreiten können.
Zum April haben die Mitarbeiter dann lediglich 50 Prozent der zustehenden März-Gehälter inklusive des Kurzarbeitergeldes und des Aufstockungsbetrags erhalten. Auch regelmäßige Infos der Betriebsleitung blieben aus, auf Mails von Mitarbeitern, dem Betriebsrat und seiner Anwältin wurde nicht reagiert – so ist es Aussagen vor dem Arbeitsgericht zu entnehmen.
Trotz Zusicherungen der Geschäftsleitung, die Kommunikation mit den Mitarbeitern zu verbessern, blieben sämtliche Vereinbarungen weiterhin unbeachtet, so die NGG. Nach dem 15. Mai war niemand mehr für die Belegschaft erreichbar. Mitarbeiter und Betriebsrat hatten aber von der Agentur für Arbeit die Information erhalten, dass das Kurzarbeitergeld an die Firma ausgezahlt wurde. Nur hatten die Mitarbeiter es nicht erhalten.
Das sagt das Unternehmen zu den Vorwürfen
Der Arbeitgeber beschränkte sich lediglich am 11. Mai darauf, die Mitarbeiter zu vertrösten: Die Lohnabrechnung sei "kompliziert", hieß es. "Die Gasteig Kult und Speise GmbH weist Vorwürfe der Betriebsratsmitglieder zurück, wonach das Unternehmen Leistungen der Bundesagentur für Arbeit veruntreut und missbraucht haben soll", heißt es auf Anfrage der AZ. "Vielmehr unternimmt das Unternehmen alles, um das eingeleitete Verfahren zu beschleunigen und steht bereits mit dem gerichtlich eingesetzten Gutachter im kooperativen Austausch."
Nachfrage bei der Arbeitsagentur. "Sollte sich herausstellen, dass das Kurzarbeitergeld nicht an die Mitarbeiter ausgezahlt wurde, wird zuerst die sofortige Rückforderung eingeleitet, anschließend wird der Vorgang an die Abteilung Ordnungswidrigkeiten im Haus abgegeben. Hier werden Daten/Vorgänge überprüft und dann die Abgabe an das Hauptzollamt bzw. die Staatsanwaltschaft geprüft."
Mitarbeiter warten noch auf ihr April-Gehalt
Am 10. Juni müsste laut Arbeitsvertrag das Gehalt für den Mai überwiesen werden. Die Mitarbeiter haben aber immer noch nicht mal ihr Aprilgehalt erhalten – und sind verzweifelt. Deshalb haben am Freitag rund zwanzig von ihnen im Regen vor dem Gericht demonstriert. Es sind Familienväter, alleinerziehende Mütter, Studenten, die ihre laufenden Lebenshaltungskosten nicht zahlen können. Wegen des Insolvenzverfahrens bleibt es vor Gericht bei Absichtserklärungen.

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