Nach Gerichtsurteil: München setzt Mindestpreise für Uber und Co. aus

Seit Anfang Juli galten in München Mindestpreise für Fahrdienste mit Uber oder Bolt. Doch ein Gericht sprach ein Machtwort - und die Stadt reagiert.
von  AZ/dpa
Uber-Fahrten mussten sich in München zuletzt am Taxipreis orientieren. (Archivbild)
Uber-Fahrten mussten sich in München zuletzt am Taxipreis orientieren. (Archivbild) © Sebastian Gollnow/dpa

Nach der Verwaltungsgerichtsentscheidung gegen die in München geltenden Mindestpreise für Fahrdienste wie Uber und Co. setzt die Stadt die entsprechende Regelung vorerst aus. "Die Landeshauptstadt München wird die Allgemeinverfügung ab sofort nicht mehr vollziehen und prüft nun, ob gegen die vorliegende Entscheidung Beschwerde eingelegt wird", teilte eine Sprecherin des Kreisverwaltungsreferates (KVR) auf Anfrage mit.

Eilbeschlüsse: Unternehmen müssen sich nicht an Mindestpreise halten

Das Verwaltungsgericht München hatte zuvor in fünf Eilbeschlüssen entschieden, dass mehrere Unternehmen sich vorläufig nicht an die von der Landeshauptstadt München per Allgemeinverfügung festgelegten Mindestpreise halten müssen. Es gab fünf entsprechenden Eilanträgen dieser Unternehmen statt. Die Entscheidung in den jeweiligen Hauptsacheverfahren steht noch aus. 

Taxifahrer hatten gegen Uber und Co. mobil gemacht. (Archivbild)
Taxifahrer hatten gegen Uber und Co. mobil gemacht. (Archivbild) © Felix Hörhager/dpa

"Die zuständige Kammer kam nach den im Eilverfahren anzuwendenden Maßstäben zu dem Schluss, dass die Allgemeinverfügung voraussichtlich insgesamt rechtswidrig ist, weil die Landeshauptstadt diese auch für einen Bereich außerhalb ihres Zuständigkeitsbereiches erlassen hat und der rechtswidrige Teil nicht abtrennbar ist", teilte das Gericht mit. Die Mindestpreise galten auch für Fahrten, die aus dem Münchner Stadtgebiet heraus- oder in die Stadt hineinführten. 

Das Verwaltungsgericht habe im Eilverfahren entschieden, "dass die Mindestfahrpreise - anders als der Taxitarif - nur innerhalb der Stadtgrenzen gelten dürfen", sagte die KVR-Sprecherin dazu. Die Taxikommission und der Stadtrat sollen nun beraten, wie es weitergeht. 

OB Krause: "Ziele bleiben richtig" 

"Der Mindestpreis soll Fahrer vor Lohndumping und das Münchner Taxigewerbe vor einem ruinösen Preiskampf schützen. Diese Ziele bleiben richtig", sagte Oberbürgermeister Dominik Krause (Grüne). "Jetzt werden wir das Urteil in der Hauptsache abwarten und dann prüfen, ob sich die Regelungen rechtskonform anpassen lassen."

Vor der Allgemeinverfügung hatte es Proteste von Taxifahrern gegeben. (Archivbild)
Vor der Allgemeinverfügung hatte es Proteste von Taxifahrern gegeben. (Archivbild) © Leonie Asendorpf/dpa

Die seit Juli geltende Allgemeinverfügung sieht vor, dass sich die Preise für die Fahrdienste am Taxitarif orientieren, den die Stadt München per Satzung festgelegt hat. Dieser liegt - auch für Fahrten aus dem Stadtgebiet heraus - demnach aktuell bei einem Grundpreis von 5,90 Euro, hinzu kommen 2,70 Euro pro Kilometer. Davor lagen die Kosten für die Fahrdienste im Schnitt rund 40 Prozent unter den Taxi-Preisen.

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