Nach der Durchsuchung: Sonja Zietlow wehrt sich!
München - Wie die AZ berichtete, hat der Zoll am vergangenen Dienstag die „Dschungelcamp“-Moderatorin gefilzt. Mehrere Beamte durchsuchten ihr Haus und die Büros ihres Grünwalder Vereins „Beschützerinstinkte“. Jetzt gibt’s Zoff um die Zoll-Auktion bei Zietlow.
Sie meldet sich mit ihrem Mann Jens Oliver Haas zu Wort: Der 44-Jährige ist seit 2002 mit ihr verheiratet, schreibt ihre Moderationen und Gags für Shows wie „Die 10...“ oder das „Dschungelcamp“. Vor dem Hintergrund der Durchsuchungen sprechen sie in einer der AZ vorliegenden gemeinsamen Stellungnahme von einem „massiven Eingriff in die Grundrechte“.
„Die Beamten durchsuchten die Kanzleien meines privaten Steuerberaters und des Steuerberaters des Vereines und mein Privathaus“, heißt es im Text. Sie seien „sehr zuvorkommend und höflich“ gewesen, „zumindest für jemanden, der in den privatesten Dingen einer anderen Person herumwühlen muss.“
Hintergrund des Ganzen sei, „dass eine ehemalige Vertragspartnerin des Vereines behauptet, bei uns scheinselbständig beschäftigt gewesen zu sein.“ Sie habe deshalb vor dem Arbeitsgericht München Kündigungsschutzklage erhoben – und „in einem Eilverfahren beantragt, dass der Verein in der Öffentlichkeit nicht verbreiten darf, dass die Vertragspartnerin von ihrer freiberuflichen Tätigkeit mit sofortiger Wirkung entbunden wurde“.
Das Arbeitsgericht habe den Antrag im März 2012 abgewiesen und laut Stellungnahme „festgestellt, dass ,nicht davon auszugehen ist, dass ein Arbeitsverhältnis zwischen der Antragstellerin und dem Antragsgegner vorliegt’". Nach einer erfolglosen Beschwerde gegen den Beschluss habe sie „ihren Antrag zurück gezogen“, heißt es in der Stellungnahme.
Daneben habe die Vertragspartnerin sie aber „beim Hauptzollamt München wegen des Verdachts der Vorenthaltung/Veruntreuung von Arbeitsentgelt angezeigt“.
Diese Anzeige stammt vom August 2012, bestätigt Staatsanwaltschafts-Sprecher Peter Preuß. In der Stellungnahme heißt es dazu: „Welche Angaben diese Frau jetzt gemacht haben muss, damit ein Amtsrichter derartig gravierende Ermittlungsmaßnahmen zulässt, die einen solch massiven Eingriff in die Grundrechte bedeuten, und durch vier Staatsanwalte und rund 30 Beamte unter anderem ein Privathaus durchsuchen lässt, wissen wir noch nicht.“
Das Paar will sich die Aktion des Zolls nicht gefallen lassen: „Ich werde prüfen lassen, inwieweit diese Durchsuchung rechtmäßig war – verhältnismäßig war sie meiner Meinung nach auf keinen Fall“, steht in Zietlows Stellungnahme. „Alle Unterlagen hätten wir auf Wunsch genau so vollständig und kooperativ heraus gegeben, wie wir es bei der Durchsuchung auch getan haben und im Verfahren vor dem Arbeitsgericht ohnehin bereits vorgelegt haben.“ Staatsanwalt Preuß kontert: Im Vornherein um Unterlagen zu bitten, „macht an sich wenig Sinn“. Die Art der Aktion sei „nicht ungewöhnlich“.
Haas und Zietlow kündigen in der Stellungnahme Konsequenzen an – auch gegen die Klägerin: „Wenn falsche Angaben zu dem Durchsuchungsbeschluss geführt haben, werde ich die entsprechenden rechtlichen Schritte einleiten.“
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