Nach dem Tod des Halters: Wer kümmert sich ums Tier?
Nach dem Tod des Halters: Wer kümmert sich ums Tier?
Obwohl Tiere in Deutschland selbst nichts erben können, gibt es rechtliche Wege, um sie auch nach dem Tod des Halters abzusichern. Ein Münchner Notar erklärt, worauf Tierbesitzer bei der Erbeinsetzung zu achten haben und was vorher dringend geklärt werden sollte.