Nach dem Sex-Video-Prozess: Otti feuert seine Beraterin
MÜNCHEN - Unmittelbar nach dem Prozess um seine Prostituierten-Affäre hat der Schauspieler Ottfried Fischer seine PR- Beraterin entlassen.
„Der Agenturvertrag ist mit sofortiger Wirkung einvernehmlich aufgehoben worden“, sagte Fischers Anwalt Christoph Knauer am Dienstag der Nachrichtenagentur dpa.
Grund für die Entscheidung war offenbar die Aussage der 59- Jährigen vor dem Amtsgericht München. Sie hatte sich am Montag weitgehend den Angaben eines angeklagten ehemaligen „Bild“- Mitarbeiters angeschlossen. Sie bestritt, dass dieser sie unter Druck gesetzt hatte, um an ein Interview mit dem an Parkinson erkrankten Schauspieler zu kommen.
„Ich denke, es war eine Art von Nettigkeit, mich anzurufen und mich über das Video zu informieren“, betonte die 59-Jährige. Solche „Deals“ mit der Presse gebe es häufiger, sagte sie. „Es ist immer eine Form von Handel.“ Ottfried Fischer hatte das ganz anders wahrgenommen. Die PR-Beraterin, die kurz nach dem Bekanntwerden der Prostituierten-Affäre am 12. Oktober 2009 seine Vertretung übernahm, habe ihm gesagt „wenn du denen nichts gibst, dann verlierst du deinen Pfarrer Braun, dann bist du am Ende“, sagte Fischer im Prozess.
„Wir waren überrascht, dass sie sich so positiv für den Angeklagten und den Springer Verlag geäußert hat und wir haben die Aussage den Akten nach anders gesehen“, sagte Fischers Anwalt Knauer zu der Zeugenaussage der 59-Jährigen einen Tag nach der Verhandlung.
In dem Prozess ging es um ein Video, das den Schauspieler beim Sex mit zwei Prostituierte zeigte. Zwei der Angeklagten hatten nach Ansicht des Gerichts eine der Prostituierte im Sommer 2009 angestiftet, ihr Treffen mit dem Schauspieler in seiner Münchner Wohnung zu filmen. Anschließend verkaufte der Hauptangeklagte das Video an den „Bild“-Mitarbeiter für 3500 Euro.
Mit dem Material soll der Journalist den Kabarettisten anschließend unter Druck gesetzt und zur Mitwirkung an drei Artikeln des Blattes bewegt haben. Alle fünf Angeklagten wurden zu Geldstrafen zwischen 600 und 3600 Euro verurteilt, der Redakteur außerdem wegen Nötigung. Der inzwischen vom Springer-Verlag („Bild“) zu einem anderen Medium gewechselte Journalist erhielt mit 180 Tagessätzen à 80 Euro die höchste Geldstrafe.
dpa
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