Nach BGH-Urteil: Ist das große Geschäft mit der Wiesn-Untervermietung in München jetzt vorbei?
Nach BGH-Urteil: Ist das große Geschäft mit der Wiesn-Untervermietung in München jetzt vorbei?
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass Untervermietung generell möglich ist – aber mit einer Einschränkung: Es darf kein Gewinn gemacht werden. Was bedeutet dieses Urteil jetzt für Untervermietungen zur Oktoberfest-Zeit? Schließlich ist das ein beliebtes Mittel in München, die Mietkosten zu senken.