Nach BGH-Urteil: Ist das große Geschäft mit der Wiesn-Untervermietung in München jetzt vorbei?

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass Untervermietung generell möglich ist – aber mit einer Einschränkung: Es darf kein Gewinn gemacht werden. Was bedeutet dieses Urteil jetzt für Untervermietungen zur Oktoberfest-Zeit? Schließlich ist das ein beliebtes Mittel in München, die Mietkosten zu senken.
Jan Krattiger
Jan Krattiger
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Schlüsselsafes: Ein sicheres Zeichen, dass hier Wohnungen untervermietet werden. (Symbolbild)
Schlüsselsafes: Ein sicheres Zeichen, dass hier Wohnungen untervermietet werden. (Symbolbild) © Imago/Sabine Gudath
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