Nach 40 Jahren: München will Zufahrt zu Garagen sperren

Die Stadt München will für ihre Flächen Miete kassieren und klagt gegen einen Garagenbesitzer. Der wehrt sich – und spricht von Schikane.
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Das Streit-Objekt in Daglfing: Die Stadt hat den Eigentümer der beiden Garagen verklagt, weil er für die Anfahrt städtischen Grund nutzt.
Das Streit-Objekt in Daglfing: Die Stadt hat den Eigentümer der beiden Garagen verklagt, weil er für die Anfahrt städtischen Grund nutzt. © privat
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Florian Zwerger ist sauer. Die Landeshauptstadt hat den Fachanwalt für IT-Recht auf Räumung und Herausgabe städtischen Grundes vor seiner Daglfinger Doppelgarage sowie die Unterlassung künftiger Nutzung verklagt. Für Zwerger ein Fall von Schikane.

Fast 40 Jahre schien alles in Ordnung

Nach fast 40 Jahren in denen niemand an der Situation Anstoß nahm, soll er nun plötzlich entweder Miete zahlen oder das betreffende Flurstück nicht mehr als Zufahrt zu seinen Stellplätzen nutzen dürfen, ärgert sich der Daglfinger.
Damit nicht genug, will die Stadt beim Amtsgericht außerdem eine Nutzungsentschädigung von 675 Euro für die Fläche erstreiten. Die Summe setzt sich aus monatlichen Teilbeträgen von je 10 Euro seit Dezember 2021 zusammen.

Das sagt die Stadt

Die Stadt argumentiert, dass Zwerger im September 2021 selber die Kündigung des 2020 eingegangenen Mietverhältnisses ausgesprochen habe. Es ist einer der wenigen Punkte über den Einigkeit besteht.
Der Garageneigentümer habe den streitgegenständlichen Grundstücksteil aber weiter genutzt, moniert die Stadt. Um in die anliegende Garage zu gelangen, seinen Wagen davor abzustellen und um Baumaterialien zu lagern.

Ohne Zufahrt sind Garagen weniger wert

Zwerger hält dagegen: Die Teilfläche müsse ja von ihm genutzt werden, allein schon um die beiden dahinterliegenden und von ihm 2017 erworbenen Garagen zu erreichen. Ohne Zufahrt seien die Doppelgaragen nicht nutzbar und würden an Wert verlieren.

Das habe auch Konsequenzen für den Streitwert des Verfahrens und damit für die Zuständigkeit des Gerichts. Setzt sich Zwerger mit seiner Ansicht durch, wäre der Streitwert fünfstellig und das Verfahren Sache des Landgerichts.

Anrainer beruft sich auf Gewohnheitsrecht

Zwergers Argumentation für die Klageabweisung: Die Stadt habe es seit 1987 geduldet, dass die jeweiligen Nutzer der Doppelgarage über den städtischen Grund fahren, um zur Doppelgarage zu gelangen. Die jahrelange Duldung trotz genauer Kenntnis der Rechtslage begründet aus Sicht des Rechtsanwalts in diesem Fall ein Gewohnheitsrecht, sodass ihm ein Wegerecht an der Fläche zustehe.
Was den Fall noch kurioser erscheinen lässt: Der Mietvertrag ist seinerzeit auf Initiative Zwergers und nicht etwa der Stadt zustande gekommen. Er habe damals temporär die Zufahrt für Bauarbeiten nutzen und Baumaterialien auf der Fläche ablagern wollen, erklärt er.

"Schlafende Hunde geweckt"

„Damit haben sie schlafende Hunde geweckt“, erklärt der Amtsrichter bei der Verhandlung am Dienstag. Das weiß auch Zwerger. Die Sache mit dem Mietvertrag war ein klassisches Eigentor, denn die Stadt wurde dadurch auf die besondere Situation in der Daglfinger Straße aufmerksam gemacht.

Zwerger will Gerechtigkeit. Viele in seiner Nachbarschaft hätten eigentlich dasselbe Problem mit der Nutzung städtischer Flächen, seien aber bislang noch nicht belangt worden. Auch auf einen neuen Mietvertrag will sich der Garageneigentümer nicht einlassen. „Es geht mir nicht ums Geld“, sagt er. Aber er brauche langfristige Sicherheit in der Frage und keinen jederzeit kündbaren Mietvertrag.

Entscheidung am 7. November

Der Richter schlägt ein fünfjähriges Moratorium vor, da auch noch nicht klar ist, was die Stadt mit ihren Flächen in dem Bereich mittel- und langfristig vorhat. Aber damit dringt der Amtsrichter nicht durch. Eine gütliche Einigung beider Parteien kommt nicht zustande.

Seine Entscheidung will der Amtsrichter am 7. November verkünden.

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