MVG-Kontrolleure würgen Fahrgast

München - Fahrkartenkontrolle brutal: Im Umgang mit einem Schwarzfahrer machte MVG-Kontrolleur Christian N. (29) kurzen Prozess. 25 Minuten hielt er die Reinigungskraft Tsitsiko K. (20) im Würgeschwitzkasten fest – bis die Polizei eintraf. Christian N. und dessen Kollege Harald B. (46) standen deshalb wegen gefährlicher Körperverletzung vor dem Münchner Amtsgericht.
27. Januar 2010, 6.04 Uhr, S-Bahnhof Poing: Rund 50 Fahrgäste steigen in die Bus-Linie 464. Kurz vor der Haltestelle Siemensallee ziehen zwei große Männer ihre Ausweise: „Fahrkartenkontrolle.“ Der Grieche Tsitsiko K. ist nur im Besitz einer IsarCard. Die ist in der Zeit von 6 bis 9 Uhr nicht gültig.
„Ich musste vom Bahnhof eine Haltestelle bis zur Siemensallee fahren, dachte, dass es auf die paar Minuten nicht ankommt.“ Da liegt er falsch. Als der Bus anhält und Tsitsiko K. aussteigen will, packt ihn laut Anklage Kontrolleur Harald B. am Arm, dreht ihn um. Kollege Christian N. nimmt ihn in den Schwitzkasten.
Der MVG-Kontrolleur Christian N. gesteht: „Das ist richtig. Er wollte meinen Kollegen schlagen und sich einer Kontrolle entziehen. Als die Polizei kam, habe ich ihn ja losgelassen.“ Tsitsiko K. ist nur 1,50 groß und schmächtig. Die beiden MVG-Kontrolleure sind über 1,80 groß und durchtrainiert. Eine Zeugin erinnert sich: „Der war schon ganz blau im Gesicht.“
Das Opfer sagt: „Als ich aus dem Bus ausstieg hat mich einer gleich von hinten gepackt, der andere nahm mich in den Schwitzkasten. Ich dachte, ich ersticke. Sieben Tage musste ich eine Halskrause tragen und hatte Schluckbeschwerden.“ Die eintreffende Polizei führt Tsitsiko K. auch noch in Handschellen ab.
„Ein Polizist hat mir gedroht, wenn ich eine Anzeige mache, werden sie mich bis 1 Uhr auf dem Revier festhalten“, sagt das Opfer Tsitsiko K. Nach einer kurzen Absprache zwischen Verteidigung, Richterin und Staatsanwalt fällt das Urteil: Freispruch für Harald B. – das Verfahren gegen Christian K. wird gegen Zahlung von 300 Euro an einen Kinderhilfsverein eingestellt.
Dazu Verteidiger Daniel Peter: „Ich vermute, dass man das Verhalten der Polizei nicht weiter ermitteln und schnell das Verfahren abschließen wollte. Denn ich hätte die Polizei in den Zeugenstand geholt.“ Glück für die Kontrolleure.