Mutter geht für ihren Sohn in den Knast

Eine Münchnerin zweigt 660.000 Euro aus der Kasse ihres Arbeitgebers ab. Ihr Filius baut sich damit eine Spedition auf. „Mir ist es heute ein Rätsel, warum ich das getan habe.“
Torsten Huber |
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Angeklagte Franziska G. (59): Aus Mutterliebe in die Firmenkasse gegriffen.
Torsten Huber Angeklagte Franziska G. (59): Aus Mutterliebe in die Firmenkasse gegriffen.

Eine Münchnerin zweigt 660000 Euro aus der Kasse ihres Arbeitgebers ab. Ihr Filius baut sich damit eine Spedition auf

München - Der einzige Sohn ist für Franziska G. (59) ihr Ein und Alles. Ihre überzogene Mutterliebe brachte sie jetzt vor das Münchner Landgericht. Der Vorwurf: gewerbsmäßige Untreue in 233 Fällen. Im Klartext: 660000 Euro zweigte die Buchhalterin in fünf Jahren aus der Firmenkasse ihres Arbeitgebers ab. Mit dem Geld baute ihr Spross seine eigene Spedition auf.

„Das war sein Lebenstraum. Ich wollte ihn finanziell unterstützen, später alles zurückzahlen“, sagt die Angeklagte und fügt hinzu: „Mir ist es heute ein Rätsel, warum ich das getan habe.“ Seit Mai 1992 ist Franziska G. in der T& O Unternehmensberatungs GmbH tätig. Das Firmen-Motto: „Klarheit, Vertrauen, Begeisterung. Unser Führungsstil ist nicht auf Kontrolle ausgelegt!“ Was die Angeklagte ausnutzte.

Im Februar 2005 tätigt sie die ersten illegalen Überweisungen. Beträge bis zu 1852 Euro. Verwendungszweck: Rechnungen, Gehalt. Mit den Jahren wird sie gieriger. Summen bis zu 4700 Euro steckt sie in ihre Tasche. Im Sommer 2010 das Aus. Eine zweite Buchhalterin wird eingestellt. „Mein Sohn konnte die Leasingraten für seine Laster nicht mehr bezahlen. Das waren 2000 Euro im Monat. Nach seiner Maurerlehre und dem Unfall hatte er es schwer gehabt“, so die Angeklagte. Ihr Mann weiß angeblich nichts davon und der Sohn fragt nicht einmal, woher das viele Geld stammt. Dessen Firma floriert mittlerweile . Ihr Arbeitgeber hingegen sieht keinen Cent mehr.

Das Urteil für Franziska G.: vier Jahre und sechs Monate Haft. Verteidiger Michael Pfefferl sagt: „Der Haftbefehl wurde außer Vollzug gesetzt, weil keine Fluchtgefahr besteht.“ Demnächst wird sie ihre Strafe aber antreten müssen.

 

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