Muss jetzt der Freistaat für die Schwabinger Bombe zahlen?er

Die Richter am OLG glauben, dass nicht die Stadt sondern das Land in der Pflicht ist. Ein Urteil rückt damit in weite Ferne.
John Schneider |
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Die Sprengung der Bombe in Schwabing hinterließ große Schäden.
dpa Die Sprengung der Bombe in Schwabing hinterließ große Schäden.

München - Im August 2012 war eine 250-Kilo-Fliegerbombe in Schwabing entdeckt und gesprengt worden. Der Nachhall dieser Explosion ist bis heute zu spüren.

Die kontrollierte Detonation richtete nämlich große Schäden an Nachbargebäuden an. Allein die Axa-Versicherung musste mehr als 400.000 Euro für Schadensregulierungen zahlen. Und will das Geld von der Stadt zurück – weil ihrer Meinung nach die Bombensprengung fehlerhaft durchgeführt worden war.

In erster Instanz war die Klage der Versicherung abgewiesen worden. Aber nicht etwa weil die Kritik an der Sprengung widerlegt wurde. Sondern schlicht, weil die Richter glaubten, dass die Stadt der falsche Adressat für irgendwelche Schadenersatzansprüche ist. 

Die Versicherung ging in Berufung. Aber auch die Richter am Oberlandesgericht (OLG) erklären am Donnerstag, dass die beklagte Stadt nicht für die damals entstandenen Schäden verantwortlich sei. Dafür tut sich ein anderes Türchen auf. Die klagende Versicherung könnte nach der vorläufigen Meinung der Richter die Kosten vom Freistaat Bayern zurückfordern.

Die Schadenersatzfrage wird zum Politikum

Bei der Sprengung hatte die Fachfirma zur Dämmung der Detonation Stroh benutzt. Dieses entzündete sich und verteilte sich durch die Druckwelle. Eine Boutique brannte dabei völlig aus. Auch ein Getränkeladen sowie ein Aufnahme- und Tonstudio wurden beschädigt.

Die Versicherung meint, die Sprengung sei überhaupt nicht nötig gewesen und auch noch grob fehlerhaft durchgeführt worden. Zudem habe es nicht dem Stand der Technik entsprochen, mit Stroh zu dämmen. Stattdessen hätten Sand- oder Wassersäcke verwendet werden müssen.

Bereits im Dezember hatten die OLG-Richter von Kompetenzstreitigkeiten zwischen Stadt und Freistaat gesprochen. Die Frage, ob die Stadt oder das Land die Verantwortung für eine Fliegerbomben-Entschärfung trage, müsse eigentlich ein Gesetz eindeutig regeln, so der OLG-Senat. Da sei der Landtag in der Pflicht.

Die Parteien haben jetzt vier Wochen Zeit, sich zur Auffassung des OLG zu äußern. Bis zum Urteil wird es also noch eine Weile dauern.

Der Tag danach: Die Bilder aus Schwabing

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