Muslim darf nicht Lehrer werden
Weil der Verfassungsschutz behauptet, dass der Pädagoge enge Kontakte zu Islamisten hat, darf er nicht als Lehrer arbeiten.
MÜNCHEN Der 30-jährige Marwan Al-M. darf wegen seines Glaubens nicht als Lehrer arbeiten. Er ist Moslem und der Bayerische Verfassungsschutz behauptet: „Al-M. gehört einer radikalen islamistischen Organisation an.“
Daraufhin stufte ihn die Schulbehörde der Landeshauptstadt München als „charakterlich“ für den Schuldienst nicht geeignet ein. Gegen diese Entscheidung klagte Marwan Al-M. mit deutsch-syrischer Abstammung jetzt vor dem Bayerischen Verwaltungsgericht.
Sein Verteidiger Gerd Tersteegen: „Was der Verfassungsschutz hier versucht, ist die Integration der Muslime in unserer Stadt zu boykottieren. Dem Verfassungsschutz glaube ich überhaupt nichts mehr. Bei den Zwickauer Neo-Nazis kam es zu einer Fülle von Verfehlungen!“ Konkret wird dem Realschullehrer für Wirtschaft und Mathe vorgeworfen:
Als Ausbilder in der „Muslimischen Jugend Deutschland“ (MJD) soll er Kontakt zu verfassungsfeindlichen Organisationen gehabt haben – zu dem „Islamischen Zentrum München“ (IZM) und der „Islamischen Gemeinschaft Deutschland“ (IGD).
Auf seinem Laptop habe er Dokumente mit radikalen islamistischen Ideologien gespeichert. Al-M. erklärte, dass er die Texte auf dem Laptop gespeichert habe, weil er sich mit dem Thema auseinander setzen wollte: „Manches, was da stand, war so komisch, dass ich es gleich wieder abgespeichert habe.“
Das IZM habe er nur vor Jahren besucht und die Freitagsgebete übersetzt: „Ich finde es gut, wenn jeder das Gebet versteht.“ Die IGD habe er bei einer Podiumsdiskussion besucht: „Ich stehe zur deutschen Verfassung und werde sie auch verteidigen.“ Der Prozess dauert an.
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