Münchner will Radar-Warngerät von der Polizei zurück

Die Benutzung eines Blitzer-Warners ist verboten. Ein Münchner wird mit einem erwischt, kommt aber ohne Strafe davon. Nun verlangt er das beschlagnahmte Gerät zurück
von  Nina Job
Das kam in 25 Jahren zusammen: 2.458.434 Autos wurden seit 1994 geblitzt.
Das kam in 25 Jahren zusammen: 2.458.434 Autos wurden seit 1994 geblitzt.

Die Benutzung eines Blitzer-Warners ist verboten. Ein Münchner wird mit einem erwischt, kommt aber ohne Strafe davon. Nun verlangt er das beschlagnahmte Gerät zurück

München -
Der Maler Fritz G. hatte schon einmal Glück. Obwohl er von der Polizei mit einem verbotenen Radarwarngerät im Auto erwischt wurde, kam er straflos davon. Für den Münchner (50) kam die Einstellung des Bußgeldverfahrens einem Freispruch gleich.

Nun will er auch sein Gerät wieder zurück und klagt vor dem Verwaltungsgericht auf Herausgabe. Die Polizei will das einst 2000 Euro teure Warngerät vernichten lassen.
Fritz G. ist ständig mit dem Auto unterwegs. Der 50-Jährige hat einen Malerbetrieb in München und oft in Österreich zu tun, wo er für eine große Imbisskette arbeitet. In der Alpenrepublik nerven ihn die vielen Radarfallen und Tempoüberwachungen besonders.

Vor etwa drei Jahren kaufte er sich deshalb ein Radarwarngerät: „Beltronics Vector 945“. Die Inbetriebnahme ist verboten – sowohl in Deutschland als auch in Österreich.
An einem Sonntagabend im Mai vergangenen Jahres geriet Fritz G. in der Werinherstraße in Giesing mit seinem VW in eine Polizeikontrolle. Da lag das Radarwarngerät offen auf dem Armaturenbrett. „Es  ist nicht betriebsbereit“, erklärte der Autofahrer den Polizisten.

Das dazu gehörige GPS–Modul sei nicht eingesteckt. Nichtsdestotrotz leuchtete ein roter Schriftzug auf.  
Die Polizisten ließen sich auf keine Diskussion ein. Sie stellten das Gerät sicher, schlossen es auf der Dienststelle in einen Schrank ein, „damit es nicht wegkommt“, wie der Zeuge Polizist Torsten W. (42) gestern vor dem Verwaltungsgericht berichtete.

Wenig später bekam Fritz G. einen Bußgeldbescheid über 103,50 Euro. Doch den akzeptierte er nicht. Abgesehen davon, dass das Gerät zu dem Zeitpunkt ja gar nicht in Betrieb gewesen sei, habe er es schließlich nur in Österreich benutzen wollen. Sein Anwalt Rüdiger Imgart aus Weilheim legte Einspruch ein – und fand eine gnädige Richterin. Sie stellte das Verfahren ein.
Jetzt ist die Sache vor dem Verwaltungsgericht. G. fordert das Gerät zurück.  Die Vorsitzende Richterin Gertraud Beck machte aber wenig Hoffnung, sie erklärte: „Es ist nicht sehr glaubwürdig, wenn
ich behaupte, dass ich das Gerät in Österreich verbotswidrig benutzen will, aber nicht hier.“

Die Richterin mahnte, dass ein Gutachten, ob der Blitz-Warner wetriebsbereit war, etwa 700 Euro kosten würde. „Ich sehe die Kosten des Verfahrens in keinem Verhältnis mehr zum Wert des Gerätes.“

Egal. Für Maler Fritz G., der derzeit noch in Ceylon im Urlaub ist, sind die Kosten offenbar Nebensache. Sein Anwalt rüdiger Imgart: „Mein Mandant will es wissen. Das wird ausgefochten bis zum Ende.“ Nun soll ein Gutachter beauftragt werden. Der Prozess geht weiter.

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