Münchner Weißwurst nicht geschützt
Das Bundespatentgericht versagt die Eintragung der Bezeichnung "Münchner Weißwurst" als geographische Angabe nach dem Recht der Europäischen Gemeinschaft.
Für die „Münchner Weißwurst“ gibt es keinen Patentschutz. Das Bundespatentgericht in München verweigerte in einer am Dienstag veröffentlichten Entscheidung der Erzeugergemeinschaft den geografischen Schutz des Begriffes „Münchner Weißwurst“.
Wäre der nach EU-Recht gestellte Antrag bewilligt worden, hätten nur noch in München und seinem Landkreis ansässige Hersteller „Münchner Weißwürste“ produzieren dürfen. Gleich mitbeantragt hatten die Erzeuger die Patentierung der Rezeptur.
"Eine nicht auf München beschränkte Spezialität"
Zwar hatte das Deutsche Patent- und Markenamt zunächst den Schutz von Begriff und Rezept gestattet – in nächster Instanz hatte jedoch der Einspruch mehrerer nicht-münchnerischer Wettbewerber Erfolg. Das Bundespatentgericht argumentierte, „die Ware 'Münchner Weißwurst'“ sei eine „regionale, hauptsächlich südbayerische, aber nicht auf den Bereich München beschränkte Spezialität“.
Tatsächlich stamme die weit überwiegende Zahl der hergestellten „Münchner Weißwürste“ bereits seit Jahrzehnten aus anderen Regionen Bayerns. Dieser Fakt sei – in Einklang mit der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes – entscheidender, als eine „in Umfragen ermittelte Meinung der Bevölkerung“.
Hintergrund: Die Rezeptur der Münchner Weißwurst
Die Zusammensetzung der original Münchner Weißwurst ist weitgehend durch eine Bekanntmachung der Stadt München von 1972 vorgeschrieben. Danach besteht ihr Fleischanteil überwiegend aus Kalbfleisch. „Dem entsehnten Fleisch werden gekochte, ausgelöste Kalbskopfteile mit Haut, Bindegewebsteile von Kälbern sowie gekochte Schwarten von jungen Schweinen zugesetzt. Diese Zusätze (Häutelwerk) dürfen insgesamt nicht mehr als 10 Prozent betragen“, heißt es in der verbindlichen Bekanntmachung.
Gewürzt wird mit Salz, Pfeffer, Zwiebeln, Zitronenschalen und Petersilie. Eine gut gemachte Weißwurst darf nicht zu labbrig, aber auch nicht zu fest sein. Sie darf nicht zu viele Fettstückchen enthalten und nicht zu grün sein, weil sie dann zu viel Petersilie enthält.
(ddp/dpa)
- Themen: