Münchner verkauft Elfenbein
München - 16000 Euro ist das Elfenbein wert, dass Paul P. (Name geändert) noch in seinem Lager gefunden hat. Restbestände aus der Zeit, als er noch aus Stoßzähnen Figuren und Klaviertastaturen schnitzte und handelte.
Damit war plötzlich Schluss. Er sagt: „Ich hatte 1980 einen Bandscheibenvorfall und konnte nicht mehr mit dem Elfenbein arbeiten. Das ist dann in Vergessenheit geraten.“ Der Pasinger will das wiederentdeckte Elfenbein jetzt verkaufen – doch da machte ihm die Stadt einen Strich durch die Rechnung.
Elefanten genießen den höchsten Schutz. Laut Artenschutzabkommen darf deshalb mit Elfenbein nicht mehr gehandelt werden. Es sei denn, der Verkäufer kann nachweisen, dass er das Material vor einem bestimmten Zeitpunkt rechtmäßig erworben hat. Dann kann das Elfenbein als Antiquität behandelt und vermarktet werden.
Entscheidend ist der Sitz des Großhändlers, von dem das Elfenbein erworben worden ist – sowie der Zeitpunkt des Beitritts des jeweiligen Landes zum Artenschutzabkommen.
Paul P. legte unter anderem ein Schreiben einer niederländischen Behörde über eine Elfenbein-Lieferung an ihn vor. Denn das Elfenbein hatte er von einem Amsterdamer Händler bezogen. Da die Niederlande dem Abkommen erst 1984 beitraten, fiele das Stoßzahn-Material von Paul P. nicht unter den Artenschutz.
Doch die zuständigen Mitarbeiter vermissten die genaue Zuordbarkeit und verweigerten die Vermarktungsgenehmigung.
Paul P. klagte – und landete einen Teilerfolg. Das Verwaltungsgericht fand die Belege für einen großen Teil des Elfenbeins für ausreichend. Zwei Drittel des gefundenen Elfenbeins darf er verkaufen, immerhin eine fünfstellige Summe. Was passiert mit dem beschlagnahmten Rest? Der wird vernichtet. Das Handelsverbot gilt natürlich auch für die Behörden.