Münchner verkauft Drogen an Minderjährige: Bewährungsstrafe

München - Im vergangenen Jahr hat ein mittlerweile 64-jähriger Münchner in mehreren Fällen Marihuana an Minderjährige verkauft. Mindestens 14 Fälle sind der Polizei bekannt, das Gramm verkaufte er immer zwischen zehn und 15 Euro. Am 1. März 2018 durchsuchte die Polizei dann die Wohnung des Mannes, dort fanden sie knapp 90 Gramm Haschisch sowie rund 21 Gramm Marihuana.
Am 10. Dezember 2018 wurde der Münchner vom zuständigen Schöffengericht am Amtsgericht München deswegen zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung verurteilt. Zudem muss er 200 Stunden gemeinnützige Arbeit ableisten.
Drogendealer leidet unter krankhaftem Redefluss
Als der Verurteilte nach der Wohnungsdurchsuchung in Untersuchungshaft kam, gab er alle Taten sofort zu. Mit dem Drogenkonsum habe er versucht, seine psychischen Probleme in den Griff zu bekommen. Mit dem Verkauf an die Jugendlichen seinen eigenen Drogenkonsum zu finanzieren versucht. Er selbst nehme nach eigener Aussage seit seinem 16. Lebensjahr Drogen und Alkohol zu sich. Nach dem Tod seiner letzten Lebensgefährtin steigerte er seinen Verbrauch von Marihuana auf bis zu drei Gramm alle zwei bis drei Tage.
Der psychiatrische Sachverständige erklärte, dass der Verurteilte am Anfang seiner Haft durch einen ausgeprägten krankhaften Redefluss (Logorrhoe) aufgefallen sei. So sei es teilweise nicht möglich gewesen, ein vernünftiges Gespräch mit ihm zu führen, weil er sich in weitschweifigen Ausführungen verloren hätte. Dies sei im späteren Haftverlauf anders gewesen. Im Gefängnis bekam der 64-Jährige Medikamente, die sehr gut angeschlagen und seiner eigenen Aussage nach die Wirkung hätten, die er sonst durch den Drogenkonsum erzielen wollte. Seine Beschwerden hätten sich seitdem stark verbessert.
Gericht entscheidet sich für Bewährungsstrafe
Zugunsten des Angeklagten wertete die Vorsitzende Richterin, dass der Mann ein vollumfängliches Geständnis abgelegt hatte. "Außerdem ist zu berücksichtigen, dass der Angeklagte, der ohnehin ein einfacher Mann ist, unter einer psychischen Grunderkrankung leidet, die zu vielfältigen Schwierigkeiten in seinem Leben führte und bisher offenbar nicht richtig behandelt wurde."
Obwohl der Münchner bereits 13 Einträge im Bundeszentralregister hat, entschied sich das Gericht für eine Bewährungsstrafe. "Das Gericht ist überzeugt davon, dass der gleichzeitig mit dem Urteil erlassene Bewährungsbeschluss mit seinen Weisungen geeignet ist, dafür zu sorgen, dass sich der Angeklagte in Zukunft nicht mehr strafbar machen wird. Der Angeklagte hat eine feste Wohnung und ist gemeinnützig tätig. All dies würde zunichte gemacht, wenn der Angeklagte nun ins Gefängnis müsste."
Lesen Sie auch: Stalking-Anklage in München - Mann bedrängt Psychiaterin